Zu dem in einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe zitierten Vergleichstest für Dieselpartikelfilter (wir berichteten) hat am Dienstag die Auto-Teile-Ring GmbH (ATR) Stellung bezogen. Das Unternehmen habe den Test zwar beim TÜV Süd beauftragt, die Ergebnisse aber bewusst niemals an Dritte weitergegeben, hieß es in der Mitteilung. Schließlich hätten die herangezogenen Prüfkriterien nach dem Kenntnisstand der ATR keinen verlässlichen Schluss zugelassen, ob die negativ getesteten Systeme tatsächlich die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen erfüllen oder nicht. Die ATR stehe daher in Verbindung mit dem Bundesumwelt¬ministerium, das – wie die ATR – den Test als nicht ausreichend ansieht. Im Einvernehmen mit der Behörde habe das Kraftfahrt-Bundesamt daher einen Test in Auftrag gegeben, der den gesetzlichen Vorgaben der Anlage 26 zu § 47 StVZO entspricht. Wird der Test unter diesen Bedingungen bestanden, sei die allgemeine Betriebserlaubnis für die Filter zu Recht erteilt worden. Das Ergebnis des Normtests werde in drei bis vier Wochen vorliegen. Eine Vorverur¬teilung zum jetzigen Zeitpunkt sei daher nicht adäquat. (ab)
Filter-Streit: Auto-Teile-Ring bezieht Stellung
Ergebnisse wurden bewusst nicht an Dritte weitergegeben / Bundesumweltministerium nimmt TÜV-Test als Anlass für erneute Prüfung