Der Autorechtstag sieht Aufklärungsbedarf beim Kraftstoffmehrverbrauch. Die Petersberger Runde, ein Expertenkreis aus Vertretern der Veranstalter und Referenten, forderte, dass die theoretischen Pflichtangaben gemäß der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) nicht zum Nachteil des Autohandels ausgelegt werden dürften.
Die steigenden Kraftstoffpreise lenkten den Fokus zunehmend auf die Abweichungen zwischen den unter normierten Laborbedingungen ermittelten Verbrauchsangaben und den meist mehr als 30 Prozent höheren Verbrauchswerten in der Praxis, hieß es. Liegen die unter gleichen Testbedingungen ermittelten Werte zehn Prozent oder mehr über den Werksangaben, dann kann der Verbraucher sein Auto zurückgeben. Selbst bei geringeren Abweichungen drohen dem Autohändler Haftungsrisiken. Bei Herstellern und Werbetreibenden sei daher das Bewusstsein zu schärfen, die in der Werbung angegebenen Verbrauchswerte durch geeignete Erläuterungen zu relativieren, mahnten die Autorechtsexperten. Die Händler sollten dem Problem "mit einem entsprechenden Vertragswerk begegnen".
Der Deutsche Autorechtstag wird gemeinsam vom ADAC, dem Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) veranstaltet. 120 Teilnehmer kamen zur 6. Auflage des Branchenforums am 21. und 22. März auf den Petersberg (Königswinter). Neben den Verbrauchsangaben standen auch Alltagsprobleme aus dem Werkvertragsrecht und der Trend nach Upgrading und Downsizing auf dem Programm. Über die Produkt- und Produzentenhaftung sprach Professor Thomas Klindt. Markus Sippl vom ADAC-Technikzentrum brachte die Teilnehmer zum Thema "Tachomanipulation" auf den neuesten Stand.
Nacherfüllungsrecht und Gewährleistungsausschlüsse
Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter des für den Verbrauchsgüterkauf zuständigen VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, erläuterte, dass sich das Nacherfüllungsrecht des Käufers / Verbrauchers im Wandel befindet, unter anderem weil dieser Anspruch stark dem Einfluss des europäischen Unionsrechts unterliegt. Professor Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld informierte über die Entwicklungen im europäischen Verbrauchsgüterkaufrecht: Wer als Unternehmer mit Verbrauchern anderer Länder Verträge abschließe, solle sich der rechtlichen Risiken bewusst sein. "Vollmundige Gewährleistungsausschlüsse können mitunter mehr schaden als nützen. Oftmals erweisen sich auch Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsvereinbarungen als nicht zielführend."
"Kaufrechtlich relevante Angaben zum Kfz vor und bei Abschluss des Kaufvertrages" war das Thema von Christoph Eggert: Neue Gesetze, neue Vertriebskanäle und auch neue Kommunikationswege verlangten nach neuen Antworten. Silvia Schattenkirchner, Leiterin Verbraucherschutz Recht beim ADAC: Die Automobilindustrie habe mit intensivem Marketing für das Kfz-Leasing auch viele junge Autofahrer begeistert, doch das Leasen habe seine Tücken, da das komplizierte Vertragsgeflecht für viele nur schwer durchschaubar sei. "Bei der Rückgabe drohen oft hohe Nachzahlungen für Schäden und Abnutzungen des Fahrzeugs."
Datenschutz im Autohaus
Dass auch der "Datenschutz im Kfz-Betrieb" für Werkstätten ein immer wichtigeres Thema wird, machte Rechtsanwalt Patrick Kaiser vom ZDK deutlich. Betriebe sähen sich in der täglichen Praxis mit einer Vielzahl komplexer datenschutzrechtlicher Pflichten konfrontiert, deren Einhaltung dringend geboten sei – unter anderem, um Bußgelder zu vermeiden. "Das Thema Datenschutz wird nicht zuletzt durch die zunehmende Sensibilität der Kunden und die fortschreitende technische Entwicklung in der digitalen Datenverarbeitung weiter an Bedeutung gewinnen", so Kaiser. (se)