-- Anzeige --

Behindertengerechter Fahrzeugumbau: Anspruch auf Kostenübernahme

01.09.2014 13:22 Uhr
Behindertengerechter Fahrzeugumbau: Anspruch auf Kostenübernahme
BSG: Eine ehrenamtlich tätige Rollstuhlfahrerin hat Anspruch auf einen Fahrzeugumbau auf Staatskosten.
© Foto: Dan Race / Fotolia

Einer gelähmten Frau mit hohem ehrenamtlichen Engagement müssen die notwendigen Mittel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, urteilt das Bundessozialgericht.

-- Anzeige --

Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt und wegen einer Behinderung zur Ausübung seines Ehrenamts regelmäßig auf ein Fahrzeug angewiesen ist, kann einen Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder zu dessen Umbau gegenüber dem Sozialhilfeträger haben. Das hat das Bundessozialgericht im August 2013 entschieden (BSG-Az. B 8 SO 24/11 R).

Im vorliegenden Fall klagte eine gelähmte Frau, die seit 1993 ehrenamtlich Termine innerhalb und außerhalb ihres Wohnorts wahrnimmt. Für diese Tätigkeit wollte sie finanzielle Unterstützung für ein behindertengerecht umgerüstetes Fahrzeug. Das vorinstanzlich mit dem Fall befasste Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hatte dies noch mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine Beihilfe zum behindertengerechten Umbau des eigenen Fahrzeugs im Wesentlichen nur für Berufstätige möglich sei.

Das BSG hat dieses Urteil aufgehoben und an das LSG NRW zurückverwiesen. Begründung: die Eingliederungshilfen für Behinderte haben auch die Eingliederung in die Gesellschaft zum Ziel. Eine ehrenamtliche Tätigkeit gehöre in besonderer Weise zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Durch die umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit der Klägerin ergebe sich eine besondere Bedarfslage, die einen Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrzeug rechtfertige.

Es spiele keine Rolle, dass durch etwaige Eingliederungshilfeleistungen die ehrenamtlichen Tätigkeiten mittelbar 'gefördert' würden; denn in erster Linie soll der Umbau des Fahrzeugs die Mobilität der Klägerin herstellen und ihr die Teilhabemöglichkeit überhaupt eröffnen, so die Kasseler Richter in ihrem Urteil. (Gregor Kerschbaumer)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.