Das Landgericht Köln hat dem Online-Händler Amazon verschiedene Verkaufsanzeigen verboten. Wie die klagende Wettbewerbszentrale am Donnerstag mitteilte, stellte das Gericht zahlreiche Verstöße u.a. gegen die Preisangabenverordnung fest, so z.B. bei Motoröl, das ohne Angabe des Grundpreises (Literpreis) angeboten wurde.
Beanstandet wurden Amazon-Offerten, also nicht Angebote von Drittanbietern im so genannten "Marketplace". Trotzdem stellte sich Amazon laut Mitteilung der Wettbewerbszentrale auf den Standpunkt, man könne ihr die Verstöße nicht anlasten, da es sich um Fehler im Einzelfall handele. Die seien zwar bedauerlich, könnten aber angesichts der Größe bei einem derartigen Massengeschäft vorkommen. Amazon würde alleine unter dem Stichwort "Auto" über eine Million Produkte anbieten. Eine Kontrolle jedes Angebots würde das gesamte Geschäftsmodell der Firma gefährden. Diese Argumentation ließ das Gericht aber offenbar nicht gelten.
"Wir begrüßen das Urteil", erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. "Es zeigt, dass Amazon wie jeder andere Anbieter auch für Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften haftet. Die überragende Größe Amazons ist ebenso wenig eine Rechtfertigung für angebliche technische Fehler wie die behauptete Gefährdung des Geschäftsmodells." Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Es bleibe abzuwarten, ob Amazon Rechtsmittel einlegen wird. Eine entsprechende Anfrage bei dem Online-Riesen durch unsere Redaktion blieb bislang unbeantwortet. (ng)