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ADAC-Rückrufstatistik: Airbags machen die meisten Probleme

29.03.2017 14:26 Uhr
ADAC Rückrufe 2016 Bilanz
Laut ADAC-Rückrufbilanz 2016 waren fehlerhafte Airbags und nicht funktionierende Gurtstraffer Spitzenreiter.
© Foto: ADAC

Der ADAC hat seine Rückrufbilanz 2016 veröffentlicht. Fehlerhafte Airbags und nicht funktionierende Gurtstraffer machen bereits über die Hälfte der 1,3 Millionen gelisteten Rückrufe aus. Erhöht hat sich die Sensibilität der Hersteller, die schneller über Rückrufe informieren.

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Die ADAC-Rückrufbilanz für 2016 (www.adac.de/rueckrufe) listet fehlerhafte Airbags und nicht funktionierende Gurtstraffer als Spitzenreiter auf. Mit einem Anteil von 56 Prozent machen sie den Löwenanteil unter den 1,3 Millionen Rückrufen aus. Platz zwei belegt mit 14 Prozent Probleme mit Fenstern, Türen und der Karosserie, gefolgt von Fehlern bei der Wegfahrsperre und Zündung mit sieben Prozent auf Platz drei.

Dass es 2016 mehr und schneller initiierte offizielle Rückrufe als im Vorjahr gab, zeigt die gestiegene Sensibilität der Hersteller. Abzulesen ist diese positive Tendenz auch an einem niedrigeren Durchschnittsalter (rund ein Jahr) der zurückgerufenen Fahrzeuge. Die steigende Rückrufzahl zeigt aber auch, dass Hersteller zu wenig Qualitätssicherung vor einem Produktionsstart leisten. Die größere Modellvielfalt treibt die Fehlerrate wegen des Zeitdrucks in die Höhe.

"Dass Verbraucher dabei zunehmend als reale Tester ausgenutzt werden, sehen wir äußerst kritisch", erklärt Thomas Burkhardt, ADAC-Vizepräsident für Technik. "Die Automobilhersteller sollten ihrer Pflicht zur Produktbeobachtung nachkommen, etwaige Feldprobleme zügig und vollständig beseitigen und transparent veröffentlichen."

Eine Rückrufdatenbank, die sich auch asp-Online leistet, liefert Gebrauchtwagenkäufern hilfreiche Informationen über die etwaige Art und Anzahl des Wunsch-Pkw. Kann der Händler nicht zweifelsfrei belegen, dass alle Rückrufe absolviert wurden, bleibt dem Käufer nur die Möglichkeit, anhand der Fahrzeugidentnummer (FIN) bei einem Vertragshändler um einen Abgleich zu bitten. Denn wenn die FIN beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gesperrt wurde, weil der Rückruf schon länger zurückliegt, ist die Ummeldung erst nach Beseitigung des Mangels möglich.

Der ADAC sieht als Ideallösung eine zentrale Rückrufdatenbank beim KBA, die die FIN jedes Fahrzeugs mit Rückrufen verknüpft und allen Verbrauchern zugänglich ist. (adac/tm)

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