-- Anzeige --

Deutscher Autorechtstag: ADAC erntet Widerspruch

22.03.2010 08:24 Uhr
3. Deutscher Autorechtstag
Namhafte Referenten brachten auf dem Deutschen Autorechtstag verschiedene Rechtsprobleme aus dem Branchenalltag zur Sprache.
© Foto: Autohaus

Rechtsprobleme aus dem Branchenalltag sorgten auf dem Bonner Petersberg für lebhafte Diskussionen. Umstritten war z.B. eine "Leitlinie zur Sachmängelhaftung" des ADAC.

-- Anzeige --

Eine lebhafte Diskussion ist am vergangenen Freitag auf dem Petersberg bei Bonn über klassische Rechtsprobleme im Kfz-Gewerbe entbrannt. Auf dem dritten Deutschen Autorechtstag brachten namhafte Referenten, darunter der Vorsitzende des achten Senats des Bundesgerichtshofs (zuständig für Kauf- und Mietrecht), Wolfgang Ball, verschiedene Themen zur Sprache, die Autohändlern und deren Rechtsvertretern unter den Nägeln brennen, z.B. zum Dauerbrenner, ob ein an einem Fahrzeug auftretender Defekt als Mangel oder gewöhnlicher Verschleiß zu werten ist. Für großen Widerspruch im Plenum sorgte ein Versuch des ADAC-Technikexperten Carsten Graf, hierzu eine "Leitlinie zur Sachmängelhaftung" aufzustellen. Nach Auswertung der eigenen Pannenstatistik und weiterer Daten sei man zu der Feststellung gekommen, dass ein Fahrzeug von der "üblichen Beschaffenheit" abweicht und somit mangelhaft ist, wenn ein Defekt vor einem Fahrzeugalter von zehn Jahren und 150.000 km Laufleistung auftritt. Ausgenommen seien lediglich Verschleißteile wie die gesamte Abgasanlage, sofern nicht vom Hersteller auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt, Glühkerzen/Glühstifte, die Kupplung, Bremsscheiben inkl. der Beläge/Klötze, Batterien, Reifen, Lampen und die Scheibenwischer. Von Teilen, für die der Hersteller ein Wechselintervall vorgesehen hat, müsse das schadenfreie Erreichen des Alters/der Laufleistung erwartet werden. Ansgar Klein, Präsident des mitveranstaltenden Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK), war diese Leitlinie, die der ADAC in einer Pressemitteilung am Montag noch einmal wiederholte, ohne Berücksichtigung von Fahrverhalten und -gewohnheiten zu kurz gegriffen: "Es gibt nicht den durchschnittlichen Fahrer, also gibt es auch nicht das durchschnittliche Auto", betonte Klein. Nacherfüllung zwangsläufig am Wohnort des Käufers? Wolfgang Ball widersprach in seinem Referat der weit verbreiteten Annahme, dass die Nacherfüllung an einem mangelhaften Gebrauchtwagen zwangsläufig am Wohnort des Käufers durchzuführen ist. Eine von Befürwortern dieser These als Grundlage genommenes Urteil des BGH vom 8. Januar 2008 (Az. X ZR 97/05), bei dem im Fall einer Yacht davon ausgegangen wurde, dass die Nachbesserung dort zu erfolgen hat, wo sich der Gegenstand vertragsgemäß befindet, ist seiner Ansicht nach nicht auf den Autokauf übertragbar. Noch habe es kein konkreter Fall vor den BGH geschafft, sagte Ball, aber es spräche viel dafür, den Erfüllungsort einer Nachbesserung beim Händler anzusiedeln. Die immer wieder aufkommende Streitfrage, ob ein vorbeschädigter GW laut Kaufvertrag als unfallfrei deklariert werden darf, versuchte der BGH-Senatsvorsitzende auf einen einfachen Nenner zu bringen: "Lack und Blech sind entscheidend". Als "Bagatellschäden" würden also nur ganz geringfügige, äußere Lackschäden anerkannt, nicht dagegen andere Blechschäden, auch wenn der Reparaturaufwand zur Beseitigung nur gering ist. Beispielhaft nannte er dazu ein Urteil vom 10. Oktober 2007 (Az.: VIII ZR 330/06, wir berichteten), bei dem ein mehr als fünf Millimeter tiefer Blechschaden keine Gnade mehr vor den Richtern fand. (ng) Viele der auf dem Deutschen Autorechtstag angesprochenen Urteile wurden von uns schon ausführlich dargestellt und sind in unserer Datenbank unter http://www.autoservicepraxis.de/recht abrufbar.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.