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Wettbewerbsrecht: Ärger wegen HU-Werbung

12.02.2014 18:01 Uhr
Wettbewerbsrecht: Ärger wegen HU-Werbung
Diese Form der Werkstattwerbung für die HU/AU ist von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden (zum Vergrößern aufs Bild klicken).
© Foto: TÜV Süd / Wettbewerbszentrale / Stop + Go / asp-Montage

Die Werkstattkette "Stop + Go" ist für die Aufmachung ihrer Werbung abgemahnt worden. Aus dem Prospekt ging nicht hervor, wer die AU durchführt.

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Wirbt eine Werkstatt mit einem oder mehreren Logos von Prüforganisationen und einem günstigen Festpreis für die in ihrem Haus durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung, dann muss sie auch angegeben, ob die Dienstleistung komplett von Prüfingenieuren eines der abgebildeten Unternehmen durchgeführt wird. Darauf hat kürzlich die Wettbewerbszentrale hingewiesen.

Im abgemahnten Fall hatte die Werkstattkette "Stop + Go" in einer bundesweit erschienenen Tageszeitungsbeilage die HU/AU für 75 Euro angeboten, also unter dem Preis, den die Überwachungsorganisationen für diese Dienstleistung verlangen. In dem Werbeprospekt fehlte aber die Angabe, dass die AU von einem Werkstattmitarbeiter durchgeführt wird.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbegestaltung, weil "zu Lasten der wettbewerbskonform agierenden Mitbewerber und der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Markt staatsentlastender Prüfdienstleistungen spürbar beeinträchtigt" werde. Die erforderliche Unterlassungserklärung wurde von der Werkstattkette den Angaben zufolge unterzeichnet. (ng)

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