Ein 70 Jahre alter Autoverkäufer aus Paderborn hat gerichtlich seine unbefristete Weiterbeschäftigung durchgeboxt. Der Mann klagte am Arbeitsgericht erfolgreich gegen seine Kündigung. "Das ist ganz außergewöhnlich, ich habe so etwas noch nie erlebt", sagte der Paderborner Amtsgerichtsdirektor Holger Kuhlmey am Donnerstag. Wegen des hohen Lebensalters des Mannes und seiner Betriebszugehörigkeit von elf Jahren bewertete das Gericht die Kündigung als unwirksam (Az.: 3 CA 1947/05). Denn im Arbeitsrecht gibt es nach Kulmeys Angaben keine generelle Vorschrift für das Ausscheiden der Beschäftigten mit 65 Jahren. Das Gericht beurteilte daher allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und gegebenenfalls Schwerbehinderung. Einem Bericht des "Westfalen-Blatts" zufolge hatte der 70-jährige vor elf Jahren den Arbeitgeber gewechselt. Auch als das Rentenalter erreicht war, sollte er bleiben. Dann aber kam aus der Zentrale des Autoherstellers die Aufforderung, das Verkaufsteam zu verjüngen. Sein Arbeitgeber wollte ihn in den Ruhestand entlassen, aber der Mann weigerte sich: "In meinem ganzen 50-jährigen Berufsleben bin ich nicht einen Tag krank gewesen und fühle mich nach wie vor topfit." Daraufhin erhielt er die betriebsbedingte Kündigung zum 31. März. (dpa/rp)
70-jähriger Autoverkäufer klagt erfolgreich gegen Kündigung
"Ich fühle mich nach wie vor topfit" / Paderborner Arbeitsgericht urteilt allein auf Basis von Betriebszugehörigkeit und Lebensalter