-- Anzeige --

Urteil: Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter?

30.10.2014 13:03 Uhr
Urteil: Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter?
BAG: Beim Schutz älterer Mitarbeiter gibt es einen Gestaltungs- und Ermessensspielraum des Arbeitgebers.
© Foto: Stauke / fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht erachtet es für zulässig, Mitarbeitern nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei Urlaubstage mehr zu gewähren als dem Rest der Belegschaft.

-- Anzeige --

Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung trotz Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht vergangene Woche entschieden und die Klage einer in der Schuhproduktion tätigen Arbeitnehmerin abgewiesen (BAG-Az.: 9 AZR 956/12).

Die beklagte Schuhfabrik gewährt Mitarbeitern nach Vollendung des 58. Lebensjahres jährlich 36 Arbeitstage Erholungsurlaub und damit zwei Urlaubstage mehr als den jüngeren Arbeitnehmern. Die 1960 geborene Klägerin hielt diese Urlaubsregelung für altersdiskriminierend und wollte ebenfalls 36 Arbeitstage Urlaub. Ohne Erfolg.

Der Gestaltungs- und Ermessensspielraum beim Schutzes älterer Beschäftigter (§10 AGG) sei durch den Arbeitgeber nicht überschritten worden, so das Gericht. Dies gelte auch für die Annahme, zwei weitere Urlaubstage seien aufgrund des erhöhten Erholungsbedürfnisses angemessen, zumal auch der Manteltarifvertrag der Schuhindustrie vom 23. April 1997, der mangels Tarifbindung der Parteien keine Anwendung fand, zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem 58. Lebensjahr vorsieht. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.