Ab Mitte 2014 sollen Fahrzeuge in Deutschland online abgemeldet werden können. Wie das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch mitteilte, soll dies über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde geschehen, mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen.
Wann dies möglich sein wird, ließ das Ministerium offen. Ob und wann weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, möglich sein werden, soll laut Mitteilung "zu einem späteren Zeitpunkt" entschieden werden. Diese würden umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen erfordern, hieß es.
Ebenfalls ab 1. Juli 2014 soll die bisherige Pflicht zur Umkennzeichnung beim Wechsel des Wohnsitzes entfallen. "Wer umzieht - auch über die Ländergrenzen hinweg - kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Mittwoch. Der Verordnung muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen.
Auf die Kfz-Versicherung soll die Neuregelung keine Auswirkungen haben. "Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort", erläuterte das Verkehrsministerium. Geplant ist auch, dass das Kennzeichen am Auto bleiben kann, wenn es in einen anderen Zulassungsbezirk verkauft wird. Im vergangenen Jahr wechselten laut Ministerium bundesweit 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. (ng/dpa)