Samstag, 26.05.2012
Verkehrsblatt IVW
10.11.2008
¬ Zukunft der GVO
Europäische Kraftfahrzeugverbände hoffen auf eine Fortführung der Kfz-GVO und versprechen sich davon einen wirksamen Schutz der KMU.

ZDK übt Schulterschluss mit ausländischen Verbänden

Beim traditionellen Branchentreffen haben die Kraftfahrzeugverbände Luxemburg, Schweiz, Südtirol, Österreich und Deutschland in St. Gallen eine gemeinsame Resolution unterzeichnet. Die Verbände wollen damit die EU-Kommission überzeugen, die aktuelle Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 1400/2002 um mindestens zehn Jahre zu verlängern, hieß es in einer Mitteilung. Die aktuelle Verordnung, die am 31. Mai 2010 ausläuft, sieht sektor-spezifische Regelungen zum Vertrieb von Neufahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen und Serviceleistungen vor.

Befürworter dieser Einigung sehen darin einen wirksamen Schutz der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gegenüber der wirtschaftlich überlegenen Autoindustrie. Wenn die GVO ersatzlos ausliefe bzw. in eine so genannte "Schirm-GVO" münde, so die Befürchtung des ZDK, hätte dies negative Auswirkungen auf den Kündigungs- und Investitionsschutz oder den Zugang zu technischen Informationen. So seien dem Verband zufolge Mehrmarkenbetriebe, die teils millionenschwere Investitionen unternommen hätten, um Herstelleranforderungen nachzukommen, auf besonderen Schutz angewiesen.

Die Zeichen aus Brüssel sprechen gegen eine Fortführung der kfz-spezifischen GVO: Der Evaluierungsbericht der EU-Kommission vom 28. Mai lässt sich jedenfalls in diese Richtung interpretieren (wir berichteten). Danach sind Regeln für den Automobil-Sektor künftig nicht mehr nötig oder zumindest in einer brancheneigenen GVO am falschen Ort. Für die Beibehaltung plädieren jedoch neben den genannten Kraftfahrzeugverbänden auch der europäische Kfz-Gewerbeverband CECRA, der europäische Werkstattausrüsterverband EGEA, der internationale Verband der Karosseriebauer AIRC, der internationale Autofahrerverband FIA sowie der internationale Ersatzteil Großhändlerverband. (msh)

Die Resolution im Wortlaut können Sie unten in der Downloadbox abrufen.

 
 

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