Nach dem VDIK fordert auch der ZDK eine besser Förderung für Elektrofahrzeuge und denkt dabei auch an die eigenen Mitglieder. Denn nach den Vorstellungen des Verbands, sollen Elektrofahrzeuge künftig durch Plaketten besonders gekennzeichnet werden. Deren Ausgabe soll durch die Zulassungsstellen, die Überwachungsorganisationen oder entsprechend berechtigte Fachbetriebe des Kfz-Gewerbes erfolgen. Diese Forderung äußerte der ZDK in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG). Statt eines Sonderkennzeichens ließe sich mit der Plakettenlösung zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermeiden, so ein ZDK-Sprecher. Außerdem sei nur so eine einheitliche Lösung möglich, da im Ausland zugelassene E-Fahrzeuge laut Gesetzentwurf durch eine Plakette gekennzeichnet werden sollen.
Zudem forderte der Verband in seiner Stellungnahme eine verbesserte finanzielle Förderung für Elektro-Fahrzeuge. Sein Vorschlag: Durch Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende im Jahr der Fahrzeuganschaffung ließe sich die Verbreitung von Elektrofahrzeugen deutlich beschleunigen. Vor allem regionale Anbieter und Dienstleister, beispielsweise aus dem Handwerk oder dem Bereich Pflege, könnten solche Angebote nutzen. Dem ZDK schwebt eine Sonderabschreibung von 50 Prozent des Fahrzeugpreises im ersten Jahr vor. Wie zuvor schon der VDIK fordert der ZDK außerdem ein Umdenken beim Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Die müsse für alle Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Deshalb dürfe es keine einseitige Ausrichtung der Schnellladeinfrastruktur auf die europäische CCS-Norm (Combined Charging Standard) geben. Ein hoher Anteil von Elektrofahrzeugen verfüge aktuell nur über eine so genannte CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de MOve) und könne an CCS-Stationen folglich nicht geladen werden. Multicharger-Ladestationen, die beiden Standards gerecht werden, könnten ohne nennenswerte Mehrkosten errichtet werden, so der Sprecher.