Zwei Infoblätter von TÜV SÜD geben aktuelle Infos zu den Themen Bremsenprüfstände und Scheinwerfereinstellung. Mit der Einführung der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) werden sich die Anforderungen für die Scheinwerferprüfung ab 1.1.2018 deutlich verändern. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist das Vorhandensein einer geeigneten Aufstellfläche für das Fahrzeug und für das Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät (SEP). Die Richtlinie stellt hohe Anforderungen an die Ebenheit des Arbeitsplatzes. Zusätzlich zur Stückprüfung ist künftig die Kalibrierung durchzuführen. Hierbei bilden die Aufstellfläche für das Fahrzeug und das Prüfgerät zusammen ein Messsystem. TÜV SÜD hat alle Infos zur neuen Scheinwerferprüfrichtlinie und den aktuellen Stand der Regelungen in einem Infoblatt zusammengefasst. Werkstätten können das Infoblatt online kostenlos herunterladen: www.tuev-sued.de/scheinwerfer-pruefrichtlinie
Welche Anforderungen die Bremsenprüfstände für die Durchführung der HU ab 1.1.2020 erfüllen müssen, fasst das Infoblatt "Bremsprüfstände" von TÜV SÜD zusammen. Laut der bereits 2011 veröffentlichten Bremsprüfstandsrichtlinie müssen Prüfstände bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen, sonst darf mit ihnen keine HU oder Sicherheitsprüfung mehr abgenommen werden. Die gute Nachricht: Prüfstände, die ab 1.10.2011 verbaut wurden, müssen den neuen Anforderungen bereits entsprechen.
Das Infoblatt kann ebenfalls heruntergeladen werden unter: www.tuev-sued.de/bremsen-pruefrichtlinie
- Ausgabe 10/2017 Seite 49 (232.4 KB, PDF)