Freitag, 10.02.2012
Verkehrsblatt IVW
05.08.2008
¬ Designschutz
Das DIW unterstützt die Einführung einer Reparaturklausel.

Weitere Studie pro Reparaturklausel

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht sich in einer aktuellen Studie für eine Lockerung des Designschutzes für Auto-Ersatzteile aus. "Die geplante Aufhebung des Designschutzes für Reparaturzwecke kann zu effizienteren Märkten für Ersatzteile und sinkenden Preisen führen und ist daher ökonomisch gerechtfertigt", sagte der Wettbewerbsexperte des DIW Berlin Pio Baake. Die EU sei mit der Einführung einer Reparaturklausel auf dem richtigen Weg.

Als Grund bringt das DIW einen neuen Aspekt in die Diskussion ein, nämlich die Besonderheiten des Marktes für Auto-Ersatzteile. Die Nachfrage nach sichtbaren Auto-Ersatzteilen sei maßgeblich von Unfallschäden abhängig. Aufgrund des Haftungsprinzips würden Ersatzteile für bestimmte Autos nicht nur von den Käufern nachgefragt, sondern auch von all den Konsumenten, die einen Unfall mit diesen Autos verursacht haben und für den entstandenen Schaden haften müssten. "Hohe Preise für Ersatzteile belasten demzufolge auch die Fahrer anderer Autos", erklärte Baake.

Die Automobilhersteller hätten deshalb die Möglichkeit, sich durch Senkung der Autopreise bei gleichzeitiger Erhöhung der Ersatzteilpreise einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Preiswerten Autos stünden in der Folge teure Ersatzteile gegenüber, die auch "markenfremde" Autofahrer bezahlen müssten. Durch den Wegfall des Designschutzes würden die Preisstrategien der Automobilhersteller so eingeschränkt, dass relativ niedrige Preise für Autos nicht mehr durch hohe Preise für Ersatzteile kompensiert werden könnten. (ng)

Mehr zum Thema Designschutz finden Sie im Sonderheft "Freier Teilemarkt 2008", das gemeinsam mit asp 8 am 18. August erscheint.

 
 

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