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¬ Gesetzgebungsverfahren

- Voraussichtlich ab Freitag können Autofahrer einen Blick auf die neue Winterreifenverordnung werfen. Durchblicken werden sie nach momentanen Stand der Dinge danach aber nicht.
Weiter Streit um Winterreifen-Pflicht
Tief "Gundula" nimmt keine Rücksicht auf das deutsche Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Beginn der Winterreifen-Pflicht von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) beschert es Schnee und Eiseskälte. Doch viele Autofahrer haben sich ohnehin längst auf die neue Regelung eingestellt. Studien zufolge haben sich bereits etwa 85 Prozent um eine passende Ausrüstung ihres Autos in der kalten Jahreszeit gekümmert, getreu dem Motto "von Oktober bis Ostern".
Nach längeren Beratungen mit Verbänden und Ländern soll die eigentlich für Oktober geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung nun am Freitag vom Bundesrat abgesegnet werden und dann direkt in Kraft treten. Die Neuregelung war bekanntlich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg notwendig geworden. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hatte bereits am 5. November mit einer Verabschiedung gerechnet (wir berichteten).
Auch die überarbeitete Winterreifen-Pflicht schreibt keinen festen Zeitraum vor, wann Winterreifen aufzuziehen sind. Im Gesetzentwurf heißt es lediglich, dass Kraftfahrzeuge "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Reifen gefahren werden müssen, die der EU- Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern entsprechen.
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