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Kronprinz: Warnung vor asiatischen Stahlrädern

10.10.2011 13:56 Uhr
Warnung vor Stahlrädern
Das Solinger Unternehmen Kronprinz warnt vor der geringeren Traglast der Sonderräder aus chinesischer und indischer Fertigung.
© Foto: Fotolia / asp Montage

Das Solinger Unternehmen warnt vor der geringeren Traglast der Sonderräder aus chinesischer und indischer Fertigung. Der Großteil der zweifelhaften Produkte werde für die Modelle Fiesta, Golf und Polo angeboten.

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Das Solinger Unternehmen Kronprinz, Hersteller von Stahlrädern, warnt in einem Rundschreiben an Geschäftspartner vor Produkten aus asiatischer Fertigung, die seit einigen Wochen auch hier zu Lande angeboten werden. Grund für die gesonderte Mitteilung: Ein Anbieter verwendet ein Artikelnummernsystem, das sich eng an das Kronprinz-System (Kennbuchstabe für den Fahrzeughersteller plus Zahlenkombination) anlehnt. "Wir stellen hiermit klar, dass diese Produkte nicht aus unserem Hause stammen und mit unseren Identrädern in keiner Weise vergleichbar sind", betont das Unternehmen in dem Schreiben. Der Schwerpunkt des Räder-Angebots aus chinesischer und indischer Fertigung liegt Kronprinz zufolge auf den VW-Modellreihen Golf (6J x 15 H2) und Polo (5J x 14 H2) sowie dem Ford Fiesta (5,5J x 14 H2). Hier gebe es teilweise sicherheitsrelevante Abweichungen von der zulässigen Traglast. Das Golf-Rad beispielsweise sei nur für 555 kg ausgelegt, das Identrad dagegen für 625 kg. Konkrete Angaben, unter welchen Markennamen die Räder in Deutschland vertrieben werden, bzw. von welcher Importeur sie in Deutschland anbietet, machte Kronprinz in dem Schreiben nicht. Das Problem liege in einer möglicherweise durch geringere Tragfähigkeit eingeschränkten Verwendung, so Kronprinz. In dem Zusammenhang rät der Räderhersteller dringend zur Beachtung der geforderten Traglasten. Der Händler sei dafür verantwortlich, dass beim jeweiligen Kundenfahrzeug die Radlast ausreiche, insbesondere wenn eine Anhängerstützlast benötigt werde. Außerdem bestehe bei solchen Sonderrädern eine ABE-Mitführungspflicht, so dass vom Hersteller bzw. Importeur der Räder eine solche unbedingt eingefordert werden sollte, um sie an den an den Kunden weitergeben zu können. "Prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse auf jeden Fall den Inhalt des Gutachtens", empfiehlt das Unternehmen abschließend. (ng/pd)

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KOMMENTARE


Ralf Senkmann

11.10.2011 - 12:04 Uhr

Nennt mich unwissend, aber welcher Golf stößt bei 4 x 555kg an seine Gewichtsgrenze ? 75 kg Stützlast, die gut genährte Familie und 3 Koffer eingerechnet.


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