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TÜV Süd-Tipp: Verbandskasten checken

11.02.2015 01:02 Uhr
Inhalt eines Verbandskasten
Seit Januar 2014 ist die neue Norm DIN 13164 für Verbandskästen bereits in Kraft.
© Foto: BVMed

Erste-Hilfe-Kästen sollten entweder erneuert oder mit einem Ergänzungsset bestückt werden. Auch Werkstätten können bei den Kundenfahrzeugen darauf achten.

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Autofahrer und damit auch die sie betreuenden Werkstätten sollten derzeit einen Blick auf den Verbandskasten werfen. Dies rät der TÜV Süd und weist auf seit diesem Jahr geltende neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Kits in Fahrzeugen hin. "Seit mehr als 40 Jahren verpflichtet die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Mitführen von Erste-Hilfe-Material. Um den Inhalt auf den aktuellen notfallmedizinischen Stand zu bringen, wurde die StVZO nun überarbeitet", so TÜV Süd-Experte Eberhard Lang.

Seit Januar 2014 ist die neue Norm DIN 13164 bereits in Kraft. Ein 14-teiliges Pflasterset, zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher und ein Extra-Kinder-Verbandpäckchen müssen nun zusätzlich in den Kasten. Andere Materialien, etwa spezielle Verbände, sind dagegen nicht mehr nötig. Alte Verbandskästen müssen daher nicht in den Müll. Bestehende Kits dürfen noch bis zum angegebenen Verfallsdatum benutzt werden. Ergänzungssets für die neue Norm gibt es laut TÜV Süd in jeder Apotheke.

Einige Materialien im Erste-Hilfe-Kasten sind mit einem Extra-Verfallsdatum versehen. Nach deren Ablauf erlischt die Garantie, zum Beispiel für die Sterilität des Verbands. Auch Einweghandschuhe können spröde werden und Löcher bekommen. Eine regelmäßige Überprüfung macht also schon aus medizinischen Gründen Sinn. Wird in einem privat genutzten Verbandskasten der abgelaufene Inhalt durch einen gültigen ersetzt, verlängert sich das Mindesthaltbarkeitsdatum des gesamten Verbandskastens. Übrigens: Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nehmen die abgelaufenen Materialien kostenlos entgegen. (asp)

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