Unterlassungserklärung: Verband der Reifenhändler legt sich mit ATU an

30.10.2009 16:22 Uhr
Bestimmte beworbene Reifen sollen in einzelnen ATU-Filialen nicht vorrätig gewesen sein.
© Foto: Oliver Lang/ddp

Der BRV bemängelt, dass in einem ATU-Werbeprospekt angebotene Pneus in einzelnen Filialen nicht vorrätig waren. Der Weidener Zentrale gebe man drei Werktage Zeit, die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen, heißt es in einem Rundschreiben.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat die Werkstattkette Auto Teile Unger (ATU) abgemahnt. Wie der BRV seinen Mitgliedern in einem per E-Mail versendeten Rundschreiben bekannt gab, soll das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgeben und sich damit verpflichten, bestimmte Reifentypen nicht mehr zu bewerben. Grund für die Aktion sei, dass bestimmte in einem Prospekt beworbene Pneus bei einer Stichprobe in einigen Filialen in Baden-Württemberg nicht mehr vorrätig waren. "Entsprechend der ATU-Werbung hätten alle beworbenen Dimensionen komplett über den Zeitraum mindestens vom 28.10. bis 14.11.2009 vorrätig sein müssen", erklärte der geschäftsführende Vorsitzende des BRV, Peter Hülzer, in dem Rundschreiben. Und weiter: "Folgt ATU der Aufforderung nicht, wird im nächsten Schritt eine einstweilige Verfügung beantragt, die sich auf Beseitigung der wettbewerbsrechtlichen Störung richtet." Der Weidener Zentrale gebe man drei Werktage Zeit, die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. (ng)

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