-- Anzeige --

Urteil: Vorsicht bei Gewinnspielen für Minderjährige

09.01.2013 08:18 Uhr
Urteil: Vorsicht bei Gewinnspielen für Minderjährige
Urteil: Auch bei Jugendlichen ab 15 Jahren darf die Erhebung persönlicher Daten nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen.
© Foto: Imago/Citypress

Auch bei Jugendlichen ab 15 Jahren darf die Erhebung persönlicher Daten nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen, entschied das OLG Hamm.

-- Anzeige --

Bei Gewinnspielen dürfen Unternehmen von Minderjährigen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine persönlichen Daten erheben, um sie als Kunden werben zu können. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm aktuell entschieden (Urteil vom 9. November 2012/Az.: I-4 U 85/12).

Wie die Branchenanwältin Dr. Susanne Creutzig in Köln mitteilt, bot eine Krankenkasse auf einer Job-Messe Gewinnspeile für minderjährige Verbraucher an. Auf den Teilnehmerkarten wurden nach Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten gefragt und eine Unterschrift der Teilnehmer erbeten. Nur wenn sie unter 15 Jahre alt waren, sollten die Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Dies sei unlauter und zu unterlassen, so das OLG Hamm. Denn damit werde die geschäftliche Unerfahrenheit der Minderjährigen ab 15 Jahren ausgenutzt. Creutzig: "Das Gericht hat auf den Durchschnitt der angesprochenen Personengruppe abgestellt. Diese sei in geschäftlichen Dingen noch unerfahren. Beim Lesen der Gewinnkarte überwiege bei ihnen der Anreiz, etwas zu gewinnen. Das konsequente Nachdenken darüber, was infolge der Preisgabe der Daten passieren könne, trete demgegenüber zurück."

Laut der Juristin folgt das OLG Hamm damit der Linie der Kollegen aus Frankfurt/Main. Das dortige Oberlandesgericht hatte bereits 2005 einem Kfz-Importeur untersagt, personenbezogene Daten von minderjährigen Verbrauchern ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Anmeldung zu einem "Autokids-Club" anzufordern. (asp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.