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Urteil: Rüffel für Werbung mit "Öldialyse"

04.02.2013 12:59 Uhr
Ölwechsel Öl Warnlampe Armaturenbrett
ZDK: Die von den Fahrzeugherstellern vorgeschriebenen Ölwechsel sind aus technischer und juristischer Sicht in jedem Fall einzuhalten.
© Foto: Michael Tieck / Fotolia.com

Bestimmte Aussagen eines Motoröl-Aufbereiters wurden nun vom Landgericht Dessau-Roßlau verboten. Der ZDK begrüßte die Entscheidung.

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Das Landgericht Dessau-Roßlau hat dem Hersteller einer als "Öldialyse" bezeichneten Apparatur zur Reinigung von Motorenölen eine ganze Reihe von Werbeaussagen untersagt. Wie die Wettbewerbszentrale am Freitag mitteilte, enthielten diese u.a. die Behauptung, dass das mit dieser Technik gefilterte Altöl seine Schmierfunktion ebenso gut erfülle wie neues Öl.

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßte die Entscheidung am Montag, da die Wirksamkeit der "Öldialyse" als Äquivalent zu den vorgeschriebenen Ölwechseln vor Gericht nicht wissenschaftlich gesichert nachgewiesen worden sei. Aus technischer Sicht sei die Behauptung, Autofahrer müssten nie mehr das Öl wechseln, ohnehin "kompletter Unsinn".

Wer so etwas öffentlich – zudem ohne Differenzierung nach Motor, Einsatzbedingungen und Ölqualität – behaupte, handle schlichtweg verantwortungslos, hieß es in der Verbandsmitteilung weiter. In einem Fernsehbericht des MDR erklärte der Erfinder der "Öldialyse" allerdings, dass das Verfahren nicht beliebig oft, sondern nur "bis zu vier Mal" angewendet werden könne.

Die von den Fahrzeugherstellern vorgeschriebenen Ölwechsel seien aus technischer und juristischer Sicht in jedem Fall einzuhalten, betonte dagegen ZDK-Jurist Ulrich Dilchert. Er bekräftigte die Aussage des Landgerichts, dass in anderem Fall der Autofahrer die Einhaltung von Service-Intervallen einschließlich Ölwechsel nicht mehr nachweisen kann und er damit in aller Regel seine Gewährleistungsansprüche bei etwaigen Motorschäden verliert. (ng)

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