Wer bei Ebay innerhalb eines gewissen Zeitraums gleichartige Produkte anbietet, läuft Gefahr, als Unternehmer angesehen zu werden. Ist dies der Fall, so hat der Käufer der Ware ein Recht auf Widerruf des abgeschlossenen Vertrags. Dies entschied jetzt das Landgericht Mainz in einem Urteil vom 6. Juli (Az.: 3 O 184/04). Im konkreten Fall hatte ein so genannter "Power Seller" im Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten 252 Verkäufe getätigt. Innerhalb kürzester Zeit habe er drei Pkw zur Versteigerung angeboten. All dies habe den Anschein einer unternehmerischen Tätigkeit hervorgerufen. (ds)
Urteil: "Power Seller" muss Ebay-Verkauf rückabwickeln
Wer innerhalb kurzer Zeit drei Pkw versteigert, wird als Unternehmer eingestuft