Steuerliche Begünstigung von Erd- und Flüssiggas bis 2018

28.06.2006 17:33 Uhr
Autogas inside
Dieses Logo lohnt sich nun doch bis 2018.

Bundestag beschließt Gleichbehandlung der Kraftstoffe

Der Bundestag hat heute das mehrfach umgearbeitete Energiesteuergesetz endgültig verabschiedet. Es enthält neben den Regelungen zur Biodieselbesteuerung auch Bestimmungen über die Besteuerung von Erd- und Flüssiggas als Treibstoff. Beide Kraftstoffe sollen bis 2018 im bisherigem Maß weiter gefördert werden. Darauf hatte sich der Finanzausschuss des Parlaments zuvor geeinigt. Bislang sah der Entwurf eine ungleiche steuerliche Förderung vor: Erdgas sollte bis 2020 privilegiert werden, Autogas nur bis 2009. Nach jahrelanger Lobbyarbeit konnte der Flüssiggasverband (DVFG) aber nun offenbar wichtige Entscheidungsträger von der ökologischen und ökonomischen Gleichwertigkeit von Flüssig- zu Erdgas überzeugen. Der DVFG geht deshalb davon aus, dass nicht nur die Verbandsmitglieder kräftig in den Ausbau des Tankstellennetzes investieren – bis Jahresende soll die Zahl der Stationen auf 2.000 anwachsen – sondern auch die Hersteller vermehrt in das Marktsegment vorstoßen werden. (ng)

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