Am Rande: Steuerbonus für Stundenhotels?

04.12.2009 13:37 Uhr
Erfolg hatte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) mit seiner Protestaktion im Sommer auf der Zugspitze.
© Foto: ddp / Oliver Lang

Die lange Liste von Produkten und Dienstleistungen mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz sorgt seit mehr als 40 Jahren für Ärger und Heiterkeit gleichermaßen. Am Freitag wurde sie um "Hotelübernachtungen" verlängert.

"Unsinnig", "überflüssig", "zu teuer": Selten wurde ein Vorhaben einer Regierungskoalition derart zerrissen, wie der ab Januar geplante Steuerbonus für Hotels. Etlichen Koalitionären war auch nicht wohl, als sie im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Wohltat absegneten. Auch sie bezweifeln den Nutzen des insbesondere auf Druck der CSU durchgedrückten Steuergeschenks. Die lange Liste samt umständlicher Erklärungen für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen sorgt seit mehr als 40 Jahren für Ärger und Heiterkeit gleichermaßen. Nahezu jedes Regierungsbündnis kündigte an, den Dschungel zu lichten. Der Ausnahmekatalog wurde stattdessen immer länger. Zuletzt setzte die CSU durch, dass Bergbahnen und Skilifte geringer besteuert werden. Und jetzt werden Hotels beglückt. Andere Lobbyverbände pochen nun ebenfalls auf Steuergeschenke. Seltsame Vergünstigungen gibt es reichlich. So ist Esel nicht gleich Esel: Denn nicht nur für Hengste, Wallache, Stuten und Fohlen gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, sondern auch für Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie Pferdehengst und Eselstute (Maulesel). Der ermäßigte Satz ist auch für reinrassige Esel fällig, aber nur für geschlachtete. Schließlich wird ja auch "Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren" begünstigt. Für lebende "Hausesel und alle anderen Esel" gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Reichlich Stoff für Büttenredner bietet auch diese Klarstellung: Genießbare getrocknete Schweineohren unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent, auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden. Getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, werden mit dem vollen Satz belegt. Zum Kuriositäten-Katalog gehört ferner: Ermäßigte Mehrwertsteuer für Hausschweine, normaler Satz für Wildschweine - und Flusspferde; ermäßigter Satz für Kartoffeln aller Art, aber Regelsatz für Süßkartoffeln. Oder: Pilze und Trüffel, ohne Essig haltbar gemacht: ermäßigt; Pilze und Trüffel, mit Essig haltbar gemacht: normaler Steuersatz. Und so weiter.

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KOMMENTARE

Beata Uisge

08.12.2009 - 09:21 Uhr

Wie wäre es, jedes Fahrzeug bei Kundenübergabe in Alufolie einzuwickeln? Dann kann man ja vielleicht - à la Currywurst - schon heute die 7% MwSt. realisieren... ;-)


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