Kreditsicherheiten werden von Betriebsinhabern nach wie vor weitgehend vernachlässigt. Ob es um die vor Jahren unterschriebene Bürgschaftserklärung, um die ebenfalls fast schon vergessene Grundschuld auf dem Privat- oder Geschäftsgebäude oder um die Verpfändung der Betriebsausstattung geht: eine Aktualisierung und vor allem Neubewertung dieser und anderer Sicherheiten findet höchst selten statt. Dabei kann von einer solchen Überarbeitung durchaus abhängen, ob beispielsweise die jeweiligen Kreditzinssätze nicht zu hoch sind oder ob dem Betriebsinhaber nicht schon längst ein Rückübertragungsanspruch zumindest eines Teils seiner Sicherheiten zusteht. Diesen könnte er dann, soweit von ihm gewünscht, wahlweise für andere Kredite einsetzen oder dazu nutzen, seine eigene Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Unternehmer, die also an einer diesbezüglichen Klarheit interessiert sind, sollten sich gemeinsam mit dem Ansprechpartner ihrer Bank zusammensetzen, die entsprechenden Bewertungseinzelheiten bereden und eigene Berechnungen der Bankeinschätzung gegebenenfalls gegenüberstellen. (Michael Vetter)
Finanztipp: Sicherheitenverwaltung
Betriebsinhaber sollten von Zeit zu Zeit ihre Kreditsicherheiten überprüfen. Eventuell liegt beispielsweise ein Rückübertragunganspruch vor.