Donnerstag, 24.05.2012
Verkehrsblatt IVW
12.09.2005
 
Schiedsstellen sind nach wie vor sehr gefragt

Schiedsstellen bekommen immer mehr Arbeit

Reklamation einer Dienstleistung, einer Rechnung oder einer nicht in Auftrag gegebenen, aber durchgeführten Arbeit am Fahrzeug: Wenn es beim Werkstattbesuch zu Streitigkeiten zwischen Kunde und Dienstleister kommt, zahlt sich ein Gang zur Schiedskommssion häufig aus. Da die Schiedsstellen größtenteils kostenlos agieren, spart das Geld und vor allem Nerven. Denn der Gang vor Gericht stellt sich meist als teuer und langwierig heraus.

Einige Kfz-Verbände bieten solche Schlichtungsstellen an. Die Zahl der Kundenanfragen ist laut Ansgar Klein vom Bundesverband freier Kfz-Händler (BfK) in den vergangenen Jahren kontinuierlich zur Zahl der Mitglieder gestiegen. Dies vermerkt auch das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Im Jahr 2003 riefen rund 13.210 Antragssteller die bundesweit 150 Schiedsstellen des ZDK an. 2004 waren es fast 1.500 mehr, die sich den Gang vors Gericht sparten. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) meldet für das erste Halbjahr 2005 Zahlen auf Vorjahresniveau.

Viele Anfragen können bereits im Vorfeld eines Schiedsverfahrens geklärt werden. "Es wird immer nach einer gütlichen Einigung gesucht. Dies gelingt in 93 Prozent der Fälle", erklärt Klein. Auch der BRV, der sich um die Reklamation aus Herstellung, Verkauf und Reparaturen von runderneuerten Reifen kümmert, bestätigt eine gütliche Einigung in rund 90 Prozent der Fälle.

Vor allem private Kunden sind es, die die Kommissionen aufsuchen. Gewerbliche Kunden machen einen geringen Prozentsatz aus. "Die gewerblichen Antragssteller sind in der Regel kleinere Gewerbetreibende, die ihr Fahrzeug gemischt nutzen. Größere Firmenkunden, bei denen die engere Beziehung zum Auto eher fehlt, reklamieren seltener und sind bereits im Vorfeld kompromissbereit", so Klein.

Wird die Schiedskommission tätig, treten drei bis fünf Sachverständige – u.a. Richter, Vertreter von Automobilclubs oder Kfz-Fachleute – zusammen, um den Sachverhalt zu beurteilen. Wird der dann ausgehandelte Schiedsvergleich von den Parteien nicht akzeptiert, bleibt immer noch der Gang vor Gericht, was aber laut Hans-Jürgen Drechsler vom BRV die wenigsten wahrnehmen: "In den Fällen, in denen die Schiedskommission letztendlich tätig wird, wurde der Schiedsspruch immer angenommen." (ds)

 
 

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