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Umfrage: Ruhezustand beim Designschutz

26.08.2011 12:32 Uhr
Designschutz Ersatzteil Bosch Scheinwerfer
Laut EU-Richtlinie kann die Erscheinungsform eines Teiles unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden.
© Foto: Bosch

Wie ist die Haltung der Bundestagsfraktionen zur so genannten Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile? asp hat bezüglich einer möglichen Liberalisierung des Marktes nachgefragt.

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Die Novellierung der europäischen Designschutzrichtlinie 98/71/EG zur Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Europa liegt seit 2007 dem EU-Ministerrat zur abschließenden Entscheidung vor. Die Novelle enthält auch die so genannte Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile. Ein positives deutsches Votum könnte Bewegung ins Thema bringen, doch die deutsche Politik scheint erstarrt. Wir haben bei allen Bundestagsfraktionen deren aktuelle Haltung zum Designschutz mit Reparaturklausel abgefragt. Dabei zeigt sich eine große parteiübergreifende Zustimmung zu einer solchen Klausel. Eine Ausnahme bildet die SPD-Bundestagsfraktion. Allerdings sind die Sozialdemokraten von ihrem kategorischen Nein zur Reparaturklausel im Designschutz ein Stück weit abgerückt. Das hatte die Fraktion unter "Ex-Autokanzler" Gerhard Schröder noch, wie damals auch die Grünen als Koalitionspartner vertreten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist man jetzt auch bei der SPD bereit, eine Reparaturklausel im Designschutz zu unterstützen. Die Antworten der Bundestagsabgeordneten sowie aus dem Bundesministerium finden Sie auf den folgenden Seiten. Ein ausführlicher Beitrag zu dem Thema ist im Sonderheft "Freier Teilemarkt" erschienen, das der August-Ausgabe der asp beiliegt.

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