Betroffene Betriebsinhaber, denen von ihrer Rechtsschutzversicherung die Leistung verweigert wird, wenn es um Klagen gegen Banken wegen möglicher Falschberatung geht, sollten hartnäckig bleiben. Es kann im Einzelfall nämlich durchaus strittig sein, ob der jeweilige Versicherer trotz einer Vertragsklausel, nach der Streitfälle wegen Spekulationsgeschäften ausgeschlossen sind, nicht doch helfen muss. Je nach möglicher Schadenshöhe kann es sich also lohnen, entweder den Versicherungsschlichter oder sogar die Versicherungsaufsicht um Hilfe zu bitten. Ebenso steht es dem Versicherungsnehmer natürlich frei, sich unmittelbar an einen Anwalt zu wenden. Wichtig ist darüber hinaus, bei einer bereits bestehenden bzw. bei einem beabsichtigten Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu prüfen, ob und in welchem Umfang Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften grundsätzlich Vertragsbestandteil sind oder ob sie kategorisch ausgeschlossen sind. (Michael Vetter)
Finanztipp: Rechtsschutz bei Falschberatung
Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Leistung, wenn es um Klagen wegen möglicher Falschberatung des Bankinstituts geht, kann es sich für Versicherungsnehmer lohnen, hartnäckig zu bleiben.