Neuer Bußgeldkatalog: Rasen und Drängeln werden teurer

21.05.2008 06:37 Uhr
Raser müssen künftig bis zu 680 Euro berappen.
© Foto: Danny Gohlke/ddp

Das Bundeskabinett hat einen neuen Bußgeld-Katalog verabschiedet. Mit ihm sollen Straßenrowdys in die Schranken gewiesen und der Verkehr insgesamt sicherer werden.

Für Raser, Drängler und Rotlichtsünder wird es künftig deutlich teurer. Das Bußgeld für zu schnelles Fahren wird um rund 60 Prozent erhöht, die neue Regelung greift voraussichtlich vom 1. Januar 2009. Aber auch Fahrer, die eine rote Ampel missachten oder unter Alkohol- und Drogen-Einfluss unterwegs sind, sollen empfindlich bestraft werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und damit auch den neuen Bußgeld-Katalog, den Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) völlig überarbeiten ließ. Mit ihm sollen Straßenrowdys in die Schranken gewiesen und der Verkehr insgesamt sicherer werden. Verdoppelt werden soll auch der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen: auf 3.000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2.000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte. Auf verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und längere Fahrverbote soll verzichtet werden. Nicht mehr enthalten sind in der Vorlage ursprüngliche Strafverschärfungen bei Parkverstößen oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Handy. Stärker als bisher werden Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet. Bei überhöhtem Tempo reicht der zuletzt diskutierte Entwurf bis zu 680 Euro Strafe in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder im Regelfall verdoppelt: beim ersten Mal auf 500 Euro und beim zweiten Mal auf 1.000 Euro. Wer auch ein drittes Mal erwischt wird, soll dann regulär 1.500 und in Extremfällen gemäß dem erhöhten Bußgeld-Rahmen sogar bis zu 3.000 Euro zahlen müssen. Komplizierte Rechnung Kompliziert werden die Bußgelder für Drängler ermittelt. Beträgt zum Beispiel bei einer 100-Stundenkilometer-Fahrt der Abstand zum Vordermann 24 Meter, kostet das künftig 75 statt 40 Euro. Verkürzt er sich um 5 Meter, werden gleich 320 statt 200 Euro fällig. Wer bei 200 Stundenkilometern weniger als 10 Meter Abstand hält, wird mit 400 statt bisher 250 Euro bestraft. (dpa)

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