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BGH-Urteil: Prüfpflicht trotz HU-Plakette

15.04.2015 16:26 Uhr
Hauptuntersuchung TÜV Plakette Nummernschild
BGH: Eine TÜV-Plakette ist kein Freibrief für den Händler.
© Foto: TÜV Süd

Einen Gebrauchtwagen sollte sich nicht nur der Käufer gut ansehen - sondern auch der Verkäufer. Das musste jetzt ein Händler feststellen.

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Autohändler dürfen sich auf die erfolgreiche TÜV-Untersuchung eines Gebrauchtwagens nicht blind verlassen. Vielmehr müssen sie einen gebrauchten Pkw vor dem Verkauf selbst genauer unter die Lupe nehmen und damit ihren grundsätzlich bestehenden Prüfpflichten nachkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Richter gaben am Mittwoch einer Frau im Streit über einen maroden Gebrauchtwagen recht. Die Käuferin klagte auf Rückgabe des PKW gegen Rückzahlung der 5000 Euro und bekam bereits in den Vorinstanzen recht (wir berichteten). (dpa)

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KOMMENTARE


Peter Ziegler

20.04.2015 - 15:27 Uhr

Eine Hu-Plakette am Nummernschild soll den Besitzer des Fahrzeuges nur an den nächstfolgenden HU-Termin erinnern. Die gültige Plakette besagt nicht das besagtes Fahrzeug auch tatsächlich "Mangelfrei" ist. Auch besagt eine HU-Bescheinigung welche von einem "Technischen Dienst" mit "Mangelfrei" ausgestellt wurde noch lange nicht das besagtes Fahrzeug nicht doch Mängel hatte der PI auf der Prüfstelle diese aber nicht erkannt hat. Als der Kunde zahlt für eine HU einige Euro ohne das er sicher sein kann auch ein tatsächliche Mangelfreies Fahrzeug zu besitzen. Mfg. Peter Ziegler 1. Vors. BFG


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