Autohändler dürfen sich auf die erfolgreiche TÜV-Untersuchung eines Gebrauchtwagens nicht blind verlassen. Vielmehr müssen sie einen gebrauchten Pkw vor dem Verkauf selbst genauer unter die Lupe nehmen und damit ihren grundsätzlich bestehenden Prüfpflichten nachkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Richter gaben am Mittwoch einer Frau im Streit über einen maroden Gebrauchtwagen recht. Die Käuferin klagte auf Rückgabe des PKW gegen Rückzahlung der 5000 Euro und bekam bereits in den Vorinstanzen recht (wir berichteten). (dpa)
BGH-Urteil: Prüfpflicht trotz HU-Plakette
Einen Gebrauchtwagen sollte sich nicht nur der Käufer gut ansehen - sondern auch der Verkäufer. Das musste jetzt ein Händler feststellen.
Peter Ziegler