Freitag, 25.05.2012
Verkehrsblatt IVW
12.08.2002
 

Probleme mit dem neuen Gewährleistungsrecht

Das seit 1. Januar geltende neue Gewährleistungsrecht stiftete in
seiner Startphase zunehmend Unfrieden,
beklagt der Bundesverband freier KFZ-Händler, BVfK, in Bonn. Hierfür macht BVfK-Jurist Nicolas H. Clausen im Wesentlichen vier Ursachen aus:

1. Die zur Entscheidung der Gewährleistungsfrage schwierige Klärung und Abgrenzung, ob Verschleiß oder Sachmangel zu dem Defekt geführt hat.
2. Die Verwechslung zwischen Garantie und Gewährleistung.
3. Die fehlende Dokumentation des Fahrzeugzustandes bei Übergabe.
4. Die den Verkauf älterer Fahrzeuge fast unmöglich machende Umkehr der Beweislast.

Der BVfK, der den Frieden an der Verkaufsfront gefährdet sieht, rät daher den Autokäufern im Fall eines auftretenden Mangels dringend, zuerst den Händler aufzusuchen. Wer eigenständig reparieren lässt, kann hierdurch sämtliche Ansprüche gefährden. Im nächsten Schritt ist die Frage Sachmangel oder Verschleiß zu klären, da verschleißbedingte Mängel nicht in die Händlerhaftung fallen. "Das ist fast immer eine Einzelfallentscheidung", so Ansgar Klein, BVfK-Vorstand. "Die BVfK-Schiedsstelle war in den vergangenen sieben Monaten zu 95 Prozent in der Lage, eine gütliche Regelung herbeizuführen. Um Streit jedoch im Vorfeld zu vermeiden, ist eine auch umfassende Verbraucheraufklärung notwendig." (dp)

 
 

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