Ein Autokäufer mit großen Füßen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück, weil der Fußraum seines Sportcoupés zu klein ist. Der Kläger und das Autohaus hätten einem Vergleich des Amtsgerichts Wiesloch (Baden-Württemberg) zugestimmt, erklärte jetzt ein Gerichtssprecher und bestätigte damit einen Bericht des "Südwestrundfunks". Demzufolge erhalte der Mann mit Schuhgröße 47 knapp 1.700 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises für einen Volvo C70 zurück (Az.: 1C 378/07). Der 1,87 Meter große Außendienstmitarbeiter hatte ein örtliches Autohaus verklagt, weil er beim Schalten und Bremsen im Fußraum des C70 mit Lederschuhen hängen blieb. Bei der Probefahrt in flachen Schuhen sei dies nicht erkennbar gewesen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, verlangte er zunächst eine zehnprozentige Minderung des Kaufpreises von rund 33.000 Euro. Das Autohaus und Volvo Deutschland lehnten die Forderung zuerst ab, akzeptierten aber schließlich den rechtskräftigen Vergleich. (dpa/rp)
Kurioser Vergleich: Preisminderung für zu engen Fußraum
Weil der Fußraum seines Sportcoupés zu klein ist, hat ein Autofahrer mit Schuhgröße 47 vor dem Amtsgericht Wiesloch erfolgreich einen Teil des Kaufpreises zurückgefordert.