So vieles geht heute schon bequem von zu Hause aus. Kaum jemand trägt noch eine Geldüberweisung zur Bank - so selbstverständlich ist das Online-Banking. Jetzt kommt die internetbasierte Fahrzeugzulassung - allerdings stufenweise. Seit 1.1.2015 ist in Deutschland die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich. Dieser ersten Stufe folgte am 1.10.2017 als zweite Stufe die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Jedoch ist diese nur möglich, wenn sie auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit dem bei Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen erfolgt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das 6. StVG-ÄndG (Straßenverkehrsgesetz-Änderungsgesetz) und die 3. Änderungsverordnung zur Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Gleichzeitig wurde im Vorgriff auf die Fahrzeug-Untersuchungsverordnung (FUV) für die Übermittlung aller für die Zulassung und den Betrieb von Kfz relevanten Daten an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Paragraf 29a in die StVZO eingefügt.
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ist auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder und Kommunen möglich. Damit der Autofahrer den Service in Anspruch nehmen kann, benötigt er zwingend die ab dem 1.1.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges ausgegebenen neuen Stempelplaketten sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode. Die Identifizierung im Internet erfolgt über den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel und entsprechendem Lesegerät.
Bestätigung für bestandene HU
"Soll die Wiederzulassung des Fahrzeugs unmittelbar nach erfolgreicher Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) erfolgen, kann das sogenannte Expressverfahren genutzt werden", sagt Philip Puls, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern (TÜV SÜD Auto Service GmbH). "Die hierzu auf dem HU-Bericht ausgedruckte neue Prüfziffer dient als sofortiger Nachweis einer erfolgreich durchgeführten Untersuchung." Die Prüfziffer wird mit Abschluss des Prüfberichtes erzeugt und als neues Datenfeld im Prüfberichtskopf aufgedruckt. Untersuchungsberichte mit dem Ergebnis EM/VU (Erhebliche Mängel/Verkehrsunsicher) erhalten hingegen keine Prüfziffer, da das Fahrzeug ja nicht wieder zugelassen werden kann. Der Antragsteller nutzt die Prüfziffer im entsprechenden Schritt bei der Wiederzulassung im Online-Portal der Zulassungsstelle als Nachweis der gültigen HU/SP. "Damit die HU oder SP Gültigkeit erlangen, müssen diese auch elektronisch im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes hinterlegt sein", erklärt Philip Puls. "Aus diesem Grund müssen alle bei der HU und SP erfassten Daten nach der Fahrzeuguntersuchung elektronisch an das KBA übermittelt werden." Sind alle Daten korrekt zum KBA übermittelt bzw. dort hinterlegt worden, ist das Fahrzeug mit Bearbeitung der Zulassungsbehörde und Zahlung der Gebühr mittels E-Payment-System (z. B. via Kreditkarte) zugelassen. Der Fahrzeughalter bekommt dann lediglich noch den Siegelträger und die Fahrzeugpapiere zugesandt.
Technische Hürden
Das Verfahren birgt derzeit noch einige technische Herausforderungen. Die Erzeugung der Prüfziffer und auch die Datenübermittlung an das KBA unterliegen hohen sicherheits- und datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Hier waren und sind seitens der Prüforganisationen umfangreiche Investitionen in die IT-Infrastruktur notwendig gewesen. Diese sehr komplexen Maßnahmen können derzeit nicht von allen Beteiligten geleistet werden.
Anerkannte SP-Werkstätten können aber über die von der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) bereitgestellte Software ihre Daten an das KBA übermitteln. Für die Eigenüberwacher (z. B. Feuerwehren, Polizei, Eigenbetriebe usw.) bietet sich eine Kooperation mit einem Dienstleister an, beispielsweise mit TÜV SÜD. "Das Verfahren ist erst wenige Monate wirksam, wir arbeiten intensiv mit dem KBA zusammen, um die immer wieder neu auftauchenden Herausforderungen zu beheben", erklärt Philip Puls. "Insbesondere betrifft das die Inhalte und Formate der übermittelten Daten. Wir hoffen in den nächsten Wochen einen stabilen, zufriedenstellenden Ist-Zustand zu erreichen." Auch werden sicherlich alle am Projekt Beteiligten, wie das KBA, die Zulassungsstellen und Prüforganisationen, die praktischen Umsetzungen, wie die Zusendung der Siegelträger inkl. Plaketten und deren vorschriftsmäßige Anbringung, kritisch begleiten und Verbesserungspotenziale ermitteln.
Bisher wird die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen hauptsächlich nur von Fuhrparkunternehmen, Autovermietungen oder einigen Kfz-Händlern angewendet. Von Privatleuten wird das Verfahren hingegen wegen der hohen Anforderungen und Kosten kaum genutzt, wie der TÜV-Experte weiß. Bisher sind es daher nur ein paar hundert Nutzer in Deutschland. Aber im Hinblick auf die dritte Stufe, die internetbasierte Umschreibung sowie Neuzulassung eines Fahrzeugs, sei die aktuelle technische Umsetzung und flächendeckende Bereitstellung des Verfahrens umso wichtiger. Damit würden schließlich die Grundvoraussetzungen für die internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges für das Jahr 2018/2019 geschaffen.
Alles hängt an Basistechnologien
Durch das ambitionierte Vorhaben i-Kfz soll das deutsche Zulassungswesen effektiver und kostengünstiger werden. Dies wird aber nur gelingen, wenn auch die E-Government-Basiskomponenten wie neuer Personalausweis, E-Mail-Technik De-Mail und E-Payment sich breit durchsetzen, da sie wesentlicher Bestandteil des digitalen Zulassungsverfahrens sind.
Kurzfassung
Seit Oktober 2017 ist die Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs internetbasiert möglich. Künftig sollen alle Fahrzeuge digital umgemeldet oder zugelassen werden können. Die Technik wird jetzt dafür erprobt und ausgerollt.
Internetbasierte Kfz-Zulassung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) digitalisiert mit dem Projekt "i-Kfz" das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Die Umsetzung erfolgt stufenweise:Stufe 1: Seit dem 1.1.2015 ist bereits die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich.Stufe 2: Zum 1.10.2017 wurde die Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk über das Internet möglich. Damit werden die Grundvoraussetzungen für die letzte Stufe geschaffen.Stufe 3: Internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges sind für das Jahr 2018/2019 geplant.
- Ausgabe 01/2018 Seite 54 (164.3 KB, PDF)