Rund 800 Millionen Euro geben Deutschlands Autobesitzer jährlich für mehr Individualität am Auto aus. Besonders gefragt sind laut Verband der Automobil Tuner (VDAT) Rad-Reifenkombinationen. Es folgen Fahrwerkskomponenten, Schalldämpfer und Motoroptimierungen. Aber, die "Veränderung von in Verkehr befindlichen Fahrzeugen", wie es behördlich korrekt heißt, muss im Einklang mit der StVZO stehen. "Unzulässige Veränderungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall versicherungstechnische Folgen nach sich ziehen", warnt Philip Puls von TÜV SÜD.
"Immer wieder stoßen die Sachverständigen auf unprofessionelle Tuning-Maßnahmen, von denen ein erhebliches Gefährdungspotenzial ausgeht", berichtet der TÜV SÜD-Fachmann. Bei vielen Änderungen am Auto erlösche die Betriebserlaubnis, wenn der Umbau nicht durch eine Organisation wie TÜV SÜD abgenommen werde. "Grundsätzlich sind Veränderungen an sicherheitsrelevanten Teilen wie Motor, Antriebsstrang, Fahrwerk und Bremsanlage, aber auch an Airbags und elektrischen Anlagen nur etwas für Profis", warnt Puls vor Do-it-yourself-Aktionen. Sinnvoll ist es zudem, schon vor dem ersten Tuningschritt fachlichen Rat einzuholen, was machbar und erlaubt ist. Insbesondere bei Leistungsänderungen des Fahrzeugs kann eine Anpassung der Versicherungspolice nötig sein. Nicht jede Änderung ist auch über die herkömmliche Kaskoversicherung abgedeckt.
"Damit die Schönheits- oder Leistungs-OP keinen Makel hinterlässt, sollten Tuningfreunde zu Zubehör mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG), EG- oder ECE-Genehmigung oder aber Teilegutachten greifen", so die Empfehlung von Philip Puls: "Werden Teile mit diesen amtlichen Prüfzeugnissen eingebaut, steht einem vorschriftsmäßigen Weiterbetrieb meist nichts im Wege." Wenn der Hersteller es ausdrücklich verlangt, wird die Vorstellung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen für die Ausstellung einer "Änderungsabnahme" Pflicht. Problematisch sind viele Angebote aus dem Internet, wo oftmals preisgünstige Felgen aus Fernost ohne Prüfzeugnisse offeriert werden. Vorsicht ist auch bei so genannten Xenonbrennern und LED-Leuchten angebracht. Einfach die Halogen- mit der Xenon-Glühlampe zu tauschen oder LED-Leuchten einzusetzen, ist verboten.
- Ausgabe 03/2018 Seite 50 (210.5 KB, PDF)