Wer ein Auto im Alter von 20 bis 30 Jahren besitzt, kann dafür ab 2007 kein so genanntes "07-Kennzeichen" mehr beantragen. Wie der Bundesrat kürzlich entschied, soll das Wechselkennzeichen künftig nur noch für Fahrzeuge vergeben werden, die älter als 30 Jahre sind. Bisher bot das "07-Kennzeichen" Haltern von Autos mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren einen günstigen pauschalen Kraftfahrzeugsteuersatz in Höhe von 191 Euro und die Möglichkeit, den Wagen zu besonderen Ereignissen – zum Beispiel Klassikerveranstaltungen – zu bewegen.
Die Besitzer von Autos, die jünger als 30 Jahre sind, sollen künftig ihren Wagen regulär zulassen und Kraftfahrzeugsteuer in den üblichen Sätzen für Autos ohne Abgasreinigung zahlen, berichtet Classic Data aus Castrop-Rauxel, eine Sachverständigenorganisation für klassische Fahrzeuge. Ein Großteil der bereits erteilten "07-Kennzeichen" sei befristet, ihre Gültigkeit solle auslaufen. Weitere Kennzeichen sind mit Widerrufsvorbehalt vergeben. Hier könne möglicherweise eine Rückgabe des Kennzeichens verlangt werden. (stb)

- "07-Kennzeichen" - künftig nur noch für Autos über 30 Jahre
Neuregelung für Vergabe von roten "07-Kennzeichen"
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