Bafa: Neuer Filter-Förderantrag online

01.06.2010 09:01 Uhr
Seit heute online: Der neue Antrag zur Filterförderung des Bafa.
© Foto: Bafa

Seit heute können Besitzer von Pkw, Wohnmobilen und Transportern den Antrag auf einen Zuschuss von 330 Euro stellen. Der Förderbetrag kann auch direkt an die Werkstatt überwiesen werden.

Seit heute ist auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wieder der Förderantrag abrufbar, mit dem Autofahrer einen Zuschuss von 330 Euro für die Nachrüstung eines Diesel-Partikelfilters beantragen können. Wer bis zum 31. Dezember 2010 Pkw, Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen mit einem Abgasreiniger ausstatten lässt hat Anspruch auf die Prämie (wir berichteten). Pkw und Wohnmobile müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein, um für den Zuschuss infrage zu kommen, Transporter und Kleinlaster vor dem 17. Dezember 2009. Bis 15. Februar 2011 nimmt das Bafa die erforderlichen Unterlagen entgegen. Dazu zählen neben dem Förderantrag der Fahrzeugschein und eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt, wann der Diesel-Partikelfilter eingebaut wurde. Auch diesmal ist der Fördertopf begrenzt: Rund 50 Millionen Euro stehen zur Verfügung; das reicht für ca. 160.000 Nachrüstungen. Erneut soll es auf der Bafa-Seite eine Fördermittelübersicht geben, um zu erfahren wie viele Anträge bereits gestellt wurden. In der ersten Förderrunde wurde der Geldtopf aber nicht ausgeschöpft. Allerdings waren damals nur Pkw förderfähig. Bafa-Präsident Arnold Wallraff betonte, dass die neue Filterförderung besonders auf das Mobilitätsbedürfnis der mittelständischen Unternehmer und Handwerker in den immer zahlreicher werdenden städtischen Umweltzonen Rücksicht nehme. Gleichzeitig werde sicher gestellt, "dass niemand durch unverschuldete Lieferengpässe bei Herstellern oder Werkstätten im vergangenen Jahr einen Nachteil erleiden muss". Stellen Unternehmen einen Antrag, müssen sie als Fahrzeughalter in den Papieren eingetragen sein. In diesem Fall muss zusätzlich zu den übrigen Antragsunterlagen eine "De-minimis"-Erklärung abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular für die Abgabe dieser Erklärung wird bei der elektronischen Antragstellung mit dem Antragsformular automatisch vom Bafa zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Übrigens kann der Antragsteller – natürliche wie juristische Person – auf dem Förderantrag als Zahlungsempfänger auch die Kontoverbindung der Werkstatt angeben. (ng) Weitere Spezialfragen zur Filterförderung beantwortet das Bafa auf seiner Internetseite. Den Link dorthin sowie direkt zum Förderantrag finden Sie unten in der Box unter "Mehr im Netz".

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KOMMENTARE

Edeltraud MUELLER

25.07.2013 - 05:20 Uhr

Habe nur eine Frage besteht der Zuschuss noch fuer den Filternachruesten


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