Neue Regeln für die Zollfreiheit bei Oldtimern

27.09.2001 07:20 Uhr
oldtimer

Initiative des Mercedes-Benz Classic Center und der zolltechnischen Prüfungsanstalt

Ab sofort sind Oldtimer aller Marken, die vor 1950 gebaut worden sind, zollfrei und unterliegen dem gemäßigten Umsatzsteuersatz.. Das ist das Ergebnis einer Initiative des Mercedes-Benz Classic Center und der zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Berlin. Die beiden Partner wollen auch für Fahrzeuge, die zwischen 1950 und 1971 gebaut worden sind, eine Lösung finden. Derzeit werde erwogen, diese Fahrzeuge als zollfrei einzustufen, wenn sie sich im Originalzustand befinden und fahrbereit sind. Zollfreiheit und ein gemäßigter Umsatzsteuersatz gelten auch für historische Rennfahrzeuge und Sammlerstücke von geschichtlichem Wert. Dazu zählen Fahrzeuge , die im Besitz von berühmten verstorbenen Persönlichkeiten waren oder von ihnen benutzt wurden und Fahrzeuge, mit denen ein geschichtliches Ereignis verknüpft ist.

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