Kurz vor Jahresende wurde im Verkehrsblatt die neue HU-Richtlinie veröffentlicht. In dem Regelwerk - Amtsdeutsch "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIlla StVZO" - werden die Vorgaben aus der europäischen PTI-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Hintergrund ist die PTI-Richtlinie 2014/45/EU (PTI = Periodical Technical Inspection), mit der die Vorschriften für die technischen Untersuchungen in Europa weiter harmonisiert werden sollen. Die Richtlinie muss spätestens bis 20. Mai 2018 umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie ist jetzt die Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle als Prüfmethode explizit aufgeführt, die in Deutschland bereits seit 2015 mit der Nutzung des HU-Adapters bei der Hauptuntersuchung Standard ist. Neu ist die erweiterte Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung. In Deutschland gab es bislang die Einstufung in drei Mängelkategorien: Geringer Mangel (GM), Erheblicher Mangel (EM) und Verkehrsunsicher (VU) bei gravierenden Defekten am Fahrzeug, die eine akute Gefährdung des Verkehrs bedeuten. Jetzt muss diese Klassifizierung gemäß EU-Recht harmonisiert werden, die mit dem "Gefährlichen Mangel" (Abk. VM) eine zusätzliche Kategorie kennt. Unter der neuen Kategorie "Gefährlicher Mangel" fallen solche Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Der Fahrzeughalter ist dabei zusätzlich im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen. Hier erfolgt im Gegensatz zu verkehrsunsicheren Fahrzeugen aber keine Entfernung der Prüfplakette und auch keine Benachrichtigung der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
Derzeit ist eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Überwachungsorganisationen damit befasst, die EU-Prüfpunkte und Mangelzuordnungen mit dem bisher angewendeten Mangelkatalog abzugleichen ( siehe Interview). Im Zuge der Umsetzung sind laut Philip Puls, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern bei TÜV SÜD Auto Service GmbH, auch IT-technische Anpassungen bei den Überwachungsinstitutionen erforderlich.
- Ausgabe 02/2018 Seite 46 (206.0 KB, PDF)