Die 2011 veröffentlichte "Bremsprüfstandsrichtlinie" gibt die Bauart neuer Bremsprüfstände vor. So muss der Rollendurchmesser für die Prüfung von Pkw mindestens 200 mm betragen. Auch Prüfgeschwindigkeit sowie der Reibwert der Prüfrollen sind festgelegt. Alle Geräte, die nach dem 1.10.2011 installiert wurden, müssen diese Vorgaben bereits erfüllen. Für ältere Prüfstände gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2019. Spätestens ab 1.1.2020 müssen alle Bremsprüfstände mit einer Datenschnittstelle für die Hauptuntersuchung (HU) ausgestattet sein. Über die ASA-Livestream-Schnittstelle ist es dem Prüfer möglich, mit einem Notebook während der Prüfung Daten in Echtzeit auszulesen.
Neue Anforderungen gibt es hinsichtlich der Überprüfung von Bremsprüfständen, die für die HU eingesetzt werden. Sie müssen durch einen akkreditierten Dienstleister nach europäischen ISO-Normen kalibriert werden. Die Kalibrierpflicht für Bremsprüfstände gilt bereits seit Anfang 2017. Die Kalibrierung ist zusätzlich zur Stückprüfung erforderlich und im Vergleich deutlich aufwendiger, weil zusätzliche Messwerte abgeglichen werden und die Messwerte auf Standardwerte zurückführbar sein müssen. Deshalb müssen auch die Gewichte für die Kalibrierung des Prüfstands selbst kalibriert sein. Um Messungenauigkeiten zu minimieren, sind aufwendige Messreihen vorgesehen. Verpflichtend ist zudem die Dokumentation der Werte in einem Kalibrierschein gemäß Vorgaben der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle). Mittlerweile haben die Hersteller für die meisten Bremsprüfstandstypen geeignete Kalibriermethoden entwickelt.
Wie viele ältere Prüfstände in den Werkstätten ersetzt werden müssen kann nur geschätzt werden. Lieferengpässe können aber nicht ausgeschlossen werden. Thomas Sieber, der als Technischer Leiter der Überwachungsorganisation von TÜV SÜD auch für die Prüfmittel bei der Hauptuntersuchung in den Werkstätten verantwortlich ist: "Ursprünglich war vorgesehen, einen notwendigen Tausch der Bremsprüfstände bis spätestens 31.12.2019 zu verlangen. Damit sollte neben der Planungssicherheit für die Betriebe auch vermieden werden, dass es zu Lieferengpässen kommt. Dieser Plan wird aktuell durch die neue Anforderung einer Kalibrierung überlagert." Auf jeden Fall sei es zu empfehlen, sich umgehend mit der Thematik auseinanderzusetzen und die Umsetzung anzugehen.
- Ausgabe 07/08/2017 Seite 48 (213.7 KB, PDF)