Donnerstag, 24.05.2012
Verkehrsblatt IVW
23.04.2008
¬ Einigung

Tarifabschluss im bayerischen Kfz-Gewerbe

Die Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes und die IG Metall haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Wie der Vorstandsvorsitzende der Tarifgemeinschaft Klaus Dieter Breitschwert erklärte, erhalten die Beschäftigten im bayerischen Kraftfahrzeuggewerbe ab 1. Mai 2008 2,5 Prozent mehr Gehalt. In zwei weiteren Stufen werden die Gehälter am 1. Januar 2009 und am 1. Januar 2010 um jeweils weitere zwei Prozent erhöht. Zusätzlich erhält jeder Beschäftigte für April 2008 75 Euro als Einmalzahlung. Die Vergütung der Auszubildenden wird zum 1. September 2008 um 3,25 Prozent und am 1. September 2009 um weitere 3,25 Prozent erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten bis zum 30. April 2010.

Im Gegenzug hat die Arbeitgeberseite laut Breitschwert "strukturelle Flexibilisierungen der starren tariflichen Regelungen" erreichen können. So sei u.a. die Quote der Mitarbeiter, mit denen eine 40-Stunden-Woche vereinbart werden kann, auf 18 Prozent (früher 15 Prozent) der Belegschaft ausgeweitet worden. Zudem liege die Schwankungsbreite der Arbeitszeit künftig zwischen 27 und 45 Wochenstunden.

Die Erklärungsfrist, bis zu der die Tarifpartner dem Abschluss zustimmen müssen, läuft bis 7. Mai 2008. Weiter wurden die bisherigen Tarifverträge von den Tarifpartnern übernommen und wieder in Kraft gesetzt. Breitschwert abschließend: "Die Diskussion über die neu gegründete Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes hat damit ein gutes Ende genommen. Die gefundenen Abschlüsse bieten eine gute Basis, um mit der IG Metall auf gleicher Augenhöhe und mit dem gleichen Ziel, dem Erlangen von Tarifverträgen, zu verhandeln."

Weniger versöhnlich klang die Gewerkschaft in diesem Zusammenhang: "Die IG Metall Bayern wird sich nun die Betriebe vornehmen, die bislang nicht Mitglied in diesem Tarifträgerverein sind und somit keine aktuelle Tarifbindung aufweisen. Für diese Betriebe gilt demzufolge auch keine Friedenspflicht nach dem Tarifvertragsgesetz", drohte Verhandlungsführer Ludwig Huber. Formal gelte der neu geschlossene Tarifvertrag zunächst nur für die etwa 15.000 Beschäftigten in den 350 Betrieben, die Mitglied im Tarifträgerverein seien. (ng)

 
 

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