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¬ Daten-Streit

- Der Rechtsstreit zwischen Eurotax-Glass und Audacon um angebliche Daten-Kopien geht weiter.
Landgericht Stuttgart weist Audacon-Klage zurück
In die Dauerfehde zwischen Audacon und Eurotax-Glass um Kfz-Reparaturdaten kommt wieder Bewegung: Das Landgericht Stuttgart wies in der vergangenen Woche in erster Instanz den Audacon-Antrag zurück, mit der dem Wettbewerber die Behauptung untersagt werden sollte, dass Audacon Daten von Eurotax-Glass kopiert habe. Eurotax-CEO Alistair McLeod sprach in einer Mitteilung von einem "wichtigen Durchbruch" in dem jahrelangen Streit.
Audacon kündigte am Montag an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Zuvor müsse noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Man werde sich auch weiterhin gegen "die bis heute unbewiesenen und haltlosen Vorwürfe" zur Wehr setzen, erklärte Firmenchef Rolf Wührl.
Den Angaben zufolge stützte sich das Gericht in Stuttgart bei seiner Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten. Darin heißt es, dass "mit höchster Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass namentlich Arbeitsdaten aus EGIS [Eurotax-Programm – Anm. d. Red.] in einem nicht bekannten, jedoch auch offenbar nicht gänzlich unerheblichen Umfang im System AIS vorzufinden sind".
Auf die Schlussfolgerung reagierte Audacon mit vier Gegen-Gutachten. Diese kamen ebenso wie ein Datenabgleich des Landeskriminalamts Stuttgart im Frühjahr 2006 zu dem Schluss, dass es "keine Übereinstimmungen" zwischen den Datensätzen gebe. Die Ergebnisse seien beim jetzigen Urteil aber nicht berücksichtigt worden, hieß es. Die von dem Gerichtsgutachten festgestellten "Auffälligkeiten" bei 13 Datensätzen erklärte das Unternehmen mit der Verwendung von Herstellerrohdaten.
Rivalen erneut vor Gericht
Eurotax-Glass hofft nun seinerseits, dass sich das Stuttgarter Urteil auch positiv auf ein separates Klageverfahren vor dem Landgericht Ellwagen auswirken wird. Darin macht das Schweizer Unternehmen gegen Audacon unter anderem finanzielle Ausgleichsansprüche geltend. Das Verfahren hatte zwischenzeitlich geruht, um das Ergebnis des Sachverständigengutachtens abzuwarten, und soll in Kürze wieder aufgenommen werden. Dem widerspricht Audacon: Zwischen den beiden Verfahren bestehe keine direkte Abhängigkeit, heißt es aus der Weikersheimer Zentrale. (rp)
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