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- Ein Kodex für den Fahrzeughandel im Internet soll für mehr Sicherheit sorgen.
Kodex soll schwarze Schafe abschrecken
Auf der Automechanika haben am Dienstag der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, sowie die Internet-Fahrzeugbörsen Autoscout24 und Mobile.de einen gemeinsamen Kodex für den sicheren Autokauf im Internet vorgestellt. Darin werden verbindliche Verhaltensregeln und Vorschriften für Fahrzeughändler festgeschrieben, die über Verkaufsplattformen ihre Fahrzeuge anbieten. Damit werde man dem Auftrag des Verkehrsgerichtstags 2007 in Goslar gerecht, mit verbindlichen Verhaltensregeln unseriöse Anbieter und Anzeigen im Internet zu unterbinden, hieß es auf der gemeinsamen Pressekonferenz.
Ein wichtiger Punkt des Kodexes ist beispielsweise die Angabe des Endpreises inklusive der Mehrwertsteuer oder Überführungskosten. Zudem wurden verbindliche Fahrzeugkategorien und –beschreibungen definiert. So enthält das Regelwerk ein Glossar, das z.B. "Neuwagen", "Jahreswagen" oder "Vorführwagen" unterscheidet. Außerdem wird geklärt, welche Inseratsangaben und Verhaltensweisen von Kfz-Händlern den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Impressumspflicht sowie die Einhaltung der Pflichten nach dem Fernabsatzgesetz.
Die beteiligten Autobörsen werden den Kodex in ihre AGB aufnehmen. Damit werden die Verhaltensregeln für alle gewerblichen Anbieter verbindlich. Allerdings sind die Maßnahmen nicht verbunden mit einer Zertifizierung von Anbietern bzw. der Vergabe eines Gütesiegels für Anbieter. Die beiden Vertreter der Fahrzeugbörsen, Nicola Carbonari (Autoscout24) und Stefan Gaul (Mobile.de) versprachen allerdings, Verstöße nach einem definierten Sanktionskatalog zu ahnden. Dieser reiche bis zum Ausschluss aus dem Marktplatz.
Um Verstöße künftig besser verfolgen zu können, sei das Personal, das nach regelwidrigen Anzeigen fahndet, aufgestockt worden. Zudem seien die Möglichkeiten für Fahrzeugsuchende, solche Angebote zu melden, vereinfacht worden. Laut Kodex verpflichten sich die beiden Unternehmen, wenn sie Kenntnis davon erhalten, diese "schnellstmöglich" zu löschen. Eine genaue Zeitangabe gab es dazu allerdings nicht. (ng)
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