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Mittwoch, 13.05.2009

Archiv des Tags ‘H-Kennzeichen’

Sinnvolle Bewertung von Patina und Baujahr

Freitag, den 9. Oktober 2009

Bei der Bewertung eines Oldtimers gehen die Meinungen auseinander, wie stark der Einfluss einer angemessenen Patina des Fahrzeuges im Verhältnis zum Baujahr zu werten ist. Diese Problematik stellt sich nicht nur für Kraftfahrzeugsachverständige, sondern auch im Besonderen beim Anforderungskatalog für die Anerkennung zum H-Kennzeichen.

Über die Extreme “top restauriert, besser als neu” oder “mit dem Alter angemessener Patina” kann man sicher unendlich diskutieren. Schwierig wird es jedoch, wenn bei einem sehr alten Fahrzeug - vielleicht älter als 50 Jahre - die Patina sehr auffällig ist. Logisch ist eigentlich: ein älteres Fahrzeug darf mehr Gebrauchsspuren aufweisen als ein gerade 30 Jahre altes Fahrzeug. Wie soll der Prüfer jetzt Gebrauchsspuren und Patina ins rechte Verhältnis zum Baujahr setzen?

Im Anforderungskatalog wird hier kein Unterschied gemacht. Bei einer in Zukunft strengeren Umsetzung des Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen kann dies jedoch bedeutend werden. Ein fünfzig Jahre alter Oldtimer erhält kein H-Kennzeichen, weil er matten Lack und schadhafte Chromteile aufweist. Dagegen darf ein dreißig Jahre alter Wagen, der kaum noch Chromteile besitzt, trotz verschlissener Polster und ausgeblichenem Kunststoffverkleidungen im Innenraum mit dem H-Kennzeichen das technische Kulturgut darstellen.

Vor 1989 gab es in der DDR durch den ADMV eine Oldtimerzulassung. Dazu existierte eine Punktetabelle, nach der das Fahrzeug bewertet wurde. Eine Mindestpunktzahl musste erreicht werden, wobei das Alter ebenso einen Einfluss hatte wie der Zustand. Ich möchte hier nicht für alte Regulierungen Partei ergreifen, jedoch im Sinne einer gerechten Bewertung muss darüber in den entsprechenden Fachkreisen diskutiert werden.

Peter Schneider

Weg mit der Kfz-Steuer!

Freitag, den 10. Juli 2009

Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für das H-Kennzeichen und die 07-Nummer von 191,73 Euro ist in Bezug auf die eingeschränkte Nutzung und die geringe jährliche Fahrleistung von weniger als 2.000 Kilometern eindeutig zu hoch. Vergleichen wir ein durchschnittliches Neufahrzeug und einen Oldtimer über einen Zeitraum von fünf Jahren, so ergibt sich folgende Rechnung:

  • Neufahrzeug Benziner 1800 ccm: Je nach Schadstoffklasse zwei oder drei Jahre Steuerbefreiung, danach 150 Euro jährlich, als in fünf Jahren 300 bis 450 Euro bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 12.000 km für insgesamt 60.000 km.
  • Oldtimer: 5x 191,73 Euro = 958,65 Euro für fünf Jahre und 10.000 km Gesamtfahrleistung.

Der Oldtimerbesitzer zahlt das Doppelte bis Dreifache an Kraftfahrzeugsteuer für ein Sechstel der Fahrleistung, also das zwölf- bis achtzehnfache oder auf den Kilometer umgerechnet 9,6 Eurocent/km gegenüber 0,5 Eurocent/km beim Neufahrzeug.

Dem Argument einer höheren Umweltbelastung durch einen Oldtimer lässt sich wie folgt entgegnen: Der Oldtimer wird überwiegend in verbrauchsgünstiger Weise gefahren, keine unnötigen Spitzenleistungen und kaum Einsatz im Stop-and-Go-Verkehr. Die gemessenen Abgaswerte sind nicht in dem Maße höher als oftmals geglaubt wird. Ebenfalls sind die CO2-Emissionen nicht höher als bei neueren Fahrzeugen mit gleich hohem Verbrauch. Ein Oldtimer wiegt gegenüber einem Neufahrzeug der vergleichbaren Fahrzeuggröße meistens erheblich weniger.

Der Oldtimerbesitzer ist im Durchschnitt kein reicher Mann. Der öffentliche Eindruck durch vielfältige Berichterstattung über die schönsten und teuersten Fahrzeuge täuscht darüber hinweg, dass 24 Prozent der Oldtimerbesitzer über ein jährliches Haushaltseinkommen von unter 30.000 Euro verfügen. 74 Prozent der deutschen Oldtimer stellen einen Fahrzeugwert von unter 15.000 Euro dar. Der durchschnittliche Oldtimerbesitzer ist Arbeitnehmer und besitzt ein bis zwei Oldtimer.

Bei einer Kraftfahrzeugsteuerreform sollten diese Punkte berücksichtigt werden. Unser Vorschlag lautet die Kraftfahrzeugsteuer für den Oldtimer abzuschaffen, oder aber zumindest erheblich zu senken. Gerade für kleinvolumige Fahrzeuge (Goggomobil, Isetta, Kabinenroller usw.) ist die Steuer für das H-Kennzeichen viel zu hoch, diese sind daher normal zugelassen und können dadurch nicht von Ausnahmen für Oldtimer mit H-Kennzeichen profitieren.

Zum 1. Juli wurde für Neuwagen eine so genannte CO2-Besteuerung eingeführt. Diese neue Besteuerungsart wird kombiniert aus Hubraum und CO2-Emission des Fahrzeugs. Komplizierter geht es bald wirklich nicht mehr. Die EU hat bereits die Bundesregierung aufgefordert hier nachzubessern, da teilweise nicht nachvollziehbare Differenzen bei verschiedenen Diesel- und Benzinfahrzeugen auftreten. Derzeit sind bundesweit mehr als 3.000 Finanzbeamte mit der Kraftfahrzeugsteuer beschäftigt.

Ab dem 1. Juli 2009 werden es mit Sicherheit nicht weniger sein, sondern eher noch mehr. Denn es wird keine andere Art der Kraftfahrzeugsteuer dafür entfallen. Gerade die unterschiedlichen Steuersätze nach Schadstoffklassen für ältere Fahrzeuge, darunter auch jede Menge Youngtimer, sorgen für ein unüberschaubares System. Dieser Fahrzeuganteil sinkt in den nächsten Monaten und Jahren rasant. Nicht nur durch die umstrittene Abwrackprämie sind bereits viele dieser Fahrzeuge aus dem Straßenbild verschwunden, sondern auch die “natürliche Auslese” durch Export und Verschrottung führt dazu. Deshalb ist es an der Zeit die Kraftfahrzeugsteuer endlich abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen.

Durch die Zuständigkeit des Bundes statt der Bundesländer ist der Weg dazu jetzt auch endlich möglich. Rechnerisch würde sich bei der Umlegung auf die Mineralölsteuer ein Mehrpreis von sechs Cent pro Liter ergeben. Damit wird auch ein weiterer Effekt unterstützt: Durch sparsame Fahrweise kann jeder Fahrzeugbesitzer Kosten reduzieren und die Umwelt entlasten. Mit einem Oldtimer der etwa zehn Liter auf 100 Kilometer verbraucht könnte man im Jahr 32.000 Kilometer fahren bis man den derzeitigen Steuerbetrag von 191,73 Euro erreicht. Das rechnet sich für Oldtimerbesitzer auf jeden Fall, siehe oben.

Der DEUVET wird nach der Bundestagswahl einen entsprechenden Antrag an die neue Bundesregierung stellen. Eine Fraktion die bereits seit Jahren dieses Vorhaben unterstützt, wird dann vielleicht Koalitionspartner in der neuen Regierung sein.

Peter Schneider

Wie vom Band oder “verfeinert”?

Donnerstag, den 2. Juli 2009

Am Wochenende sah ich auf dem Parkplatz der Pferderennbahn in Köln-Weidenpesch eine tadellos restaurierte Ente. Besonders fiel mir neben der typischen Wellblech-Motorhaube der “Malle”-Kofferdeckel auf. Ein rarer 2CV, wohl Mitte der fünfziger Jahre produziert. Nach meiner hinter dem Scheibenwischer gesteckte Visitenkarte rief am nächsten Tag der freundliche junge Besitzer an: Ja, er habe an die sieben Jahre lang restauriert und die Ente im letzten Herbst durch den Kölner TÜV geschleust. Nun hatte der Deux Cheveaux praktische H-Kennzeichen.

Nur frage ich mich, sicherlich ein perfekt restauriertes Fahrzeug, jedoch nicht authentisch. Denn die gewölbte Kofferklappe, auch heute noch ein gesuchtes Zubehörteil z.B. von Housse Paris, war nicht die Serienausstattung. Bei der Vergabe der H-Kennzeichen legt der zuständige Prüfer normalerweise die gesetzlichen Maßstäbe an. Auf der einen Seite ist die Ente nicht im originalen Serienzustand, auf der anderen Seite ist diese Malle-Kofferklappe fast ein Kultobjekt in den einschlägigen Rundpedaltreterkreisen. Wie ist Ihre Meinung zu der kontroversen Diskussion: Muss das Fahrzeug, absolut wie vom Band sein oder geht auch “verfeinert”?

Immo Mikloweit