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Kfz-Innung Freiburg: Talentpool für künftige Fachkräfte

29.11.2012 12:39 Uhr
Kfz-Innung Freiburg: Talentpool für künftige Fachkräfte
Proaktive Azubiakquise: Durch den software-gestützten Bewerberpool soll der befürchtete Mangel an Fachkräften verhindert werden.
© Foto: asp-Screenshot

Das Kraftfahrzeughandwerk im Südwesten setzt auf das Werkzeug zur Personalgewinnung von Younect. Der Anbieter hat einen Bewerberpool entwickelt.

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Die Kfz-Innung Freiburg möchte dem sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften entgegentreten. "Schon im letzten Jahr konnten wir einige gute Ausbildungsstellen nicht besetzen", berichtete Erhard Bender, Geschäftsführer der Kfz-Innung Freiburg. Als ergänzendes Gegenmittel soll nun ein Talentpool aufgebaut werden, um regionalen Servicebetrieben den Zugriff auf talentierte Nachwuchskräfte zu erleichtern. Das Netzwerk kooperiert in diesem Zusammenhang mit der Younect GmbH, einem Berliner Spezialisten für softwaregestützte Personalgewinnungsmaßnahmen.

Dabei setzen die Berliner auf die Kraft der Empfehlungen (wir berichteten). So sollen nicht eingestellte, aber qualifizierte Bewerber innerhalb des Netzwerks weiterempfohlen werden. Da Bewerbungsverfahren ressourcenaufwendig sind, ist beteiligten Netzwerken daran gelegen, alle Mitglieder von der im Zuge einer erfolgreichen Stellenbesetzung geleisteten Arbeit profitieren zu lassen.

Die Daten positiv aufgefallener Bewerber, die aber bislang nicht zum Zuge gekommen sind, sollen datenschutzrechtlich korrekt und gleichermaßen als persönliche Referenz weitergegeben werden. "Unsere Mitglieder sind gut vernetzt und arbeiten innerhalb der Innung sehr kooperativ", erklärte Bender.

Erstes Younect-Portal im Kfz-Service

Es existieren derzeit deutschlandweit zahlreiche Younect-Plattformen verschiedener Branchen oder Regionen, das Freiburger Netzwerk kam in der vergangenen Woche dazu. Es handelt sich dabei um das erste auf den Werkstatt- und Autohausbereich spezialisierte Portal der Berliner. Die beteiligten Firmen zahlen je 35 Euro pro Jahr. Die auftraggebende Kfz-Innung trägt die einmalig fällige Einrichtungsgebühr. (msh)

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