Die Umsetzung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie hat in letzter Zeit für einige Unklarheiten gesorgt. Denn eigentlich hätten die Vorgaben der Prüfrichtlinie, die bereits 2014 im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, mit dem Stichtag 1. Januar 2017 auch für Einstellplätze angewendet werden müssen, die bereits vor dem 1.1.2015 in Betrieb waren. Prüfstützpunkte, die nach dem 1. Januar 2015 neu in Betrieb genommen wurden, müssen die Voraussetzungen ohnehin bereits erfüllen.
Die "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO" stellt bestimmte Mindestanforderungen an den Prüfplatz in den Werkstätten. Im Kern stellt die neue Richtlinie sicher, dass die bauliche Beschaffenheit des Prüfplatzes in der Werkstatt eine hinreichend genaue und reproduzierbare Überprüfung der Beleuchtung am Fahrzeug überhaupt zulässt. Die Richtlinie fordert außerdem, dass die Geräte zur Überprüfung der Scheinwerfer alle zwei Jahre einer Kalibrierung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.
Jetzt können Werkstätten, die ihr Scheinwerfereinstellprüfsystem noch nicht den Vorgaben der neuen Richtlinie angepasst haben, wohl kurzzeitig aufatmen. Denn: Der Bestandschutz wurde für diese Scheinwerfereinstellprüfsysteme de facto verlängert, es gibt eine Schonfrist bis 1.1.2018. Das geht aus einer Verlautbarung des ASA-Verbandes vom 30.11.2016 hervor, der sich auf das Bundesverkehrsministerium (BMVI) beruft. Als Begründung werden die nach wie vor bestehenden Unklarheiten bei der Durchführung der Kalibrierung in den Werkstätten angeführt. Die Frist für den zwingenden Nachweis einer Kalibrierung wurde daher laut ASA-Verband bis zum 1.1.2018 verlängert. Eine offizielle Bestätigung seitens des BMVI für die Verschiebung steht allerdings immer noch aus. "Für alle neuen Systeme zur Überprüfung der Einstellung von Scheinwerfern gilt die Richtlinie seit dem 1.1.2015 aber unverändert", erläutert Philip Puls, Leiter Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr Bayern. Für diese Systeme gilt eine Übergangsregelung, die im Verkehrsblatt 14/2016 veröffentlicht wurde (Regelung über abweichende Anforderungen von den Nummern 6.2.6. und 6.2.7. der DIN EN ISO/IES 17020:2012). Diese sieht neben der Stückprüfung ab 1.1.2017 zusätzlich eine Kalibrierung in drei Messreihen vor.
- Ausgabe 01/2017 Seite 48 (189.0 KB, PDF)