-- Anzeige --

Betriebsrat: Keine Mitbestimmung bei Facebook-Seiten

15.01.2015 12:19 Uhr
LAG Düsseldorf: Eine Facebook-Seite ist keine technische Einrichtung zur Überwachung der Mitarbeiter.

Ein Unternehmer kann auch ohne Genehmigung der Arbeitnehmervertretung eine Unternehmenspräsenz im sozialen Netzwerk einrichten, entscheidet das LAG Düsseldorf.

-- Anzeige --

Das Einrichten einer Unternehmensseite im sozialen Netzwerk Facebook bedarf nicht der Zustimmung durch den Betriebsrat. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Montag entschieden (LAG-Az.: 9 Ta BV 51/14). Damit scheiterte die Arbeitnehmervertretung mit ihrer Forderung, die Seite abzuschalten.

Der Betriebsrat sah sich in seinem Mitbestimmungsrecht verletzt, weil es sich bei der Unternehmenspräsenz im Web um eine technische Einrichtung handele, mit der Mitarbeiter überwacht werden könnten. Diese Meinung teilte das Gericht nicht sondern schloss sich der Meinung des Unternehmenschefs an; er argumentierte, bei der Facebook-Seite handele es sich lediglich um einen Kummerkasten. Im Streitfall hatten sich Kunden auf der Seite über schlechte Leistungen der Mitarbeiter beschwert.

"Die Möglichkeit, die Facebook-Seite mittels der integrierten Werkzeuge zu durchsuchen, ist […] keine automatische Aufzeichnung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Anders ist dies bei den Mitarbeitern, welche die Facebook-Seite pflegen, weil deren Aktivität nach Datum und Uhrzeit aufgezeichnet wird. Da dies aber zehn Mitarbeiter betrifft, welche alle den gleichen allgemeinen Zugang benutzen, sind Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Mitarbeiter nicht möglich", hieß es in der Mitteilung des Gerichts. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.