Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen. Eine "Gesundschreibung" durch den Arzt sei nicht erforderlich, betonte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kürzlich in einer Mitteilung.
"Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot", so Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV. Die Bescheinigung sei lediglich eine Prognose des Arztes.
Auch das Gerücht, dass man bei einer vorzeitigen Rückkehr an den Arbeitsplatz seinen Versicherungsschutz verliere, sei falsch. "Wer sich trotz Krankschreibung auf den direkten Weg zur Arbeit macht, genießt in der Regel von der Haustür an bei Wege- und Arbeitsunfällen den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer", heißt es in der DAV-Mitteilung. (asp)