Drei für eine gute Sache: In ihrer gemeinsamen Erklärung haben sich die Bundesbildungsministerin, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks für die berufliche Ausbildung geflüchteter Menschen stark gemacht. Mit der Initiative "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge" wollen die Initiatoren ein Zeichen für die Integration in den Arbeitsmarkt setzen. Ziel der Initiative ist es, bis zu 10.000 Flüchtlinge in eine Handwerksausbildung zu bringen. Das Bildungsministerium stellt dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung. Rund die Hälfte der Flüchtlinge ist unter 25 Jahre und viele haben eine gute Bleibeperspektive. Das Kraftfahrzeuggewerbe gilt als prädestiniert, um jungen Flüchtlingen eine Bleibechance zu geben.
Kfz-Gewerbe ist aufgeschlossen
Birgit Behrens, ZDK-Geschäftsführerin Berufsbildung, gibt sich aufgeschlossen: "Auch wir fühlen uns verpflichtet den oft allein geflüchteten jungen Menschen zu helfen, in Deutschland Fuß zu fassen und sich zu integrieren. Dazu gehört, dass sie so schnell wie möglich die deutsche Sprache erlernen. Wer gewillt und motiviert ist, mit uns gemeinsam den Weg in der Ausbildung zu gehen, dem stehen alle Türen offen."
Die Chancen stehen nicht schlecht, denn bei der Vermittlung in ein Praktikum oder in eine betriebliche Ausbildung entfällt die so genannte Vorrangprüfung. Das heißt, es muss nicht vom Arbeitsamt geprüft werden, ob deutsche Bewerber oder Bewerber aus der EU zur Verfügung stehen, die dann bevorzugt würden. Das ist der Fall, wenn eine offene Stelle mit einem Flüchtling besetzt werden soll, der nur geduldet ist oder den Status der Aufenthaltsgestattung besitzt ( siehe Kasten).
Eine weitere Möglichkeit für Betriebe kann eine Einstiegsqualifizierung sein, in der der Arbeitgeber die Fertigkeiten eines an der Ausbildung interessierten Bewerbers zunächst für sechs bis zwölf Monate testen kann.
Mehr Infos in der Broschüre "Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen" www.arbeitsagentur.de
Das müssen Ausbildungsbetriebe wissen
Möglicher Aufenthaltsstatus von geflüchteten Menschen:- Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten i.d. Regel zunächst eine Aufenthaltsgestattung.- Anerkannte Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv entschieden wurde, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.- Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, können den Status der Duldung erhalten.Das ist bei einer betrieblichen Ausbildung zu beachten:- Eine betriebliche Berufsausbildung können Asylbewerber ab dem vierten Monat und Geduldete, sofern kein Arbeitsverbot vorliegt, ab der Erteilung der Duldung beginnen. Voraussetzung ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss bei anerkannten Ausbildungsberufen nicht zustimmen.- Die Ausländerbehörde wird für die Aufnahme einer Berufsausbildung die Duldung zunächst für ein Jahr erteilen. Wenn die Berufsausbildung fortdauert, können die Ausländerbehörden die Duldung für jeweils ein Jahr verlängern. Rechtssicherheit gibt es aber nicht.- Geduldete Flüchtlinge müssen die Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufnehmen und dürfen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) stammen. Für anerkannte Asylbewerber gibt es keine Altersgrenze.- Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine passende Stelle finden.
- Ausgabe 03/2016 Seite 55 (154.0 KB, PDF)