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Versuchter Versicherungsbetrug: Kein Geld für abgesägte Finger

03.11.2014 09:45 Uhr
Kreissäge Schreiner Handwerk
Nach Ansicht des Ag Norderstedt hatte ein vermeintliches Opfer einer Kreissäge zum Unfallzeitpunkt zu viele Versicherungen.
© Foto: Foto-Ruhrgebiet / fotolia.com

Das Amtsgericht Norderstedt sieht es als erwiesen an, dass sich ein 50-Jähriger absichtlich zwei Finger amputiert hat, um seine Unfallversicherungen zu prellen.

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Ein 50-Jähriger ist wegen eines besonders spektakulären Falls von versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt worden. Das Amtsgericht Norderstedt in Schleswig-Holstein sah es am Freitag als erwiesen an, dass sich der Versicherungsfachmann absichtlich mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger der linken Hand amputiert hat, um seine Unfallversicherungen zu prellen.

Der Mann, den das Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte, hatte zuvor angegeben, im Hobbykeller seines früheren Hauses über einen seiner zwei Hunde gestolpert und in die laufende Säge gefallen zu sein. Die insgesamt vier damals laufenden Versicherungen des Mannes hätten eine Schadenssumme von maximal 1,4 Millionen Euro gedeckt. Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, er habe im Februar 2010 einen der beiden Hunde von der laufenden Kreissäge fernhalten wollen.

Dabei sei er gestolpert und in die Säge gestürzt. Dem widersprach im Prozess ein Rechtsmediziner. Es sei "ausgesprochen erstaunlich", dass die Unterseite der Finger und auch die anderen Teile der Hand nur wenig verletzt wurden. Diesen Zweifeln schloss sich das Gericht an. In der Urteilsbegründung zeigte sich die vorsitzende Richterin darüber verwundert, dass der Mann zum Zeitpunkt des vermeintlichen Unglücks gleich vier Unfallversicherungen hatte, zum Teil mit speziellen Regelungen, die bei Verletzungen der Finger greifen.

Trotz der hohen Versicherungssumme bewertete das Gericht die Tat nicht als schweren Fall, da noch keine Prämien geflossen seien. Der Verteidiger sagte, er sei bestürzt über das Urteil und kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. (dpa)

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