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"Gewerbeauskunft-Zentrale": Irreführende Werbung um Betriebe

21.07.2011 12:44 Uhr
"Gewerbeauskunft-Zentrale": Irreführende Werbung um Betriebe
LG Düsseldorf: Die Betreiber des Portals "gewerbeauskunft-zentrale.de" werben mit wettbewerbswidrigen Methoden um Inserenten.
© Foto: Screenshot gewerbeauskunft-zentrale.de

Dem Internetportal ist es vom Landgericht Düsseldorf verboten worden, mit einem Formular unter anderem auch um Kfz-Betriebe zu werben. Die Kosten für den Eintrag in das Online-Verzeichnis seien nicht deutlich genug ausgewiesen.

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Das Internetportal "Gewerbeauskunft-Zentrale", in dem auch zahlreiche Kfz-Betriebe gelistet sind, verstößt laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen das Wettbewerbsrecht. Das Gericht bemängelte in einer Entscheidung vom 15. April die Form der Gewinnung neuer Inserenten (Az.: 38 O 148/10). Dabei wird Betrieben ein vorausgefülltes Formular zugeschickt mit der Bitte, dieses an eine kostenlose Faxnummer zurückzuschicken, um die Kontaktdaten des Betriebs online stellen zu können. Dieses Formular führe Betriebsinhaber gleich in mehrfacher Hinsicht in die Irre, urteilten die Richter. Schon die Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge" erwecke den Eindruck, es handele sich um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle. "Ein durchschnittlich aufmerksamer Leser assoziiert den Begriff Gewerbeauskunft mit dem Gewerberegister", heißt es in der Urteilsbegründung. Informationen zu den Kosten des Eintrags seien erst im "Kleingedruckten" unter dem Formular erkennbar. Nur ganz aufmerksame Leser könnten bemerken, dass ein Angebot über den Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages – 956,40 Euro netto für zwei Jahre – vorliege. Dass sich das Formular an Gewerbetreibende richte, also an geschäftlich erfahrene Personen, sei kein Argument für die Zulässigkeit des Formulars, betonte das Gericht. Gerade selbstständige Geschäftsleute müssten Ihre Post in der Regel unter zeitlichem Druck sichten. "Wegen des Eindrucks eines amtlichen Schreibens besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Unterschrift geleistet wird, ohne sich ausführlich mit dem gesamten Text [...] vertraut gemacht zu haben." Beklagte geht in Berufung Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" bezeichnet sich selbst im Internet als "Bindeglied zwischen dem Produkt- oder Serviceanbieter und dem Kunden". Betreiber der Seite ist die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Sie hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung gegen die LG-Entscheidung eingelegt, über die allerdings noch nicht entschieden ist. Bei der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW), die bei vielen Internetseiten die Zahl der Besucher und Seitenaufrufe unabhängig misst, ist das Portal nicht gelistet. Angaben über die tatsächliche Reichweite von "gewerbeauskunft-zentrale.de" oder der vermittelten Kundenkontakte für die darin gelisteten Unternehmen sind auch auf der Internetseite nicht zu finden. (ng)

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