Probefahrt, keine Rückdatierung, Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme – nachdem der Bundesrat am 30. März der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt hat (wir berichteten), stehen nun umfangreiche Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen vom TÜV Süd.
Im Vorfeld der Novelle am meisten Beachtung gefunden hat der Wegfall der Rückdatierung. Demnach orientiert sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden? Nein, sagen die Experten vom TÜV Süd, denn wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die mit einer 20-prozentig höheren Gebühr zu Buche schlägt. Daneben droht, wie bisher auch, eine Geldbuße durch die Polizei. Zudem riskieren Autofahrer, wenn die mit einem Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, den Versicherungsschutz.
Der Wegfall der Rückdatierung wird gemeinsam mit allen anderen Änderungen bei der HU in den meisten Bundesländern mit dem endgültigen Inkrafttreten der Novelle wirksam – voraussichtlich ab Juli. Ausnahme Baden-Württemberg: Dort wurde die Rückdatierung bereits am 1. April ausgesetzt– also sofort nach dem Bundesratsbeschluss. In Hessen wurde die Rückdatierung bereits im vergangenen Jahr aufgehoben.
Mangelbaum
Weiteres Novum: Zukünftig arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mangelbaum. Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun eine eindeutige Beschreibung, wo der Mangel festgestellt wurde, z. B . wenn die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Insgesamt rücken künftig die elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung.
Diese Prüfung, bei der die Sachverständigen einen so genannten HU-Adapter an die OBD-Schnittstelle des Fahrzeugs andocken, wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt. Der Sachverständige muss hierfür eine Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern durchführen, weil erst dann bei allen Fahrzeugmodellen die elektronischen Systeme aktiviert sind und dann entsprechend mit dem HU-Adapter überprüft werden können. Die Neuerungen bei der HU ab 1. Juli führen übrigens zu keiner höheren Gebühr, betont der TÜV Süd abschließend. (ng)
Der TÜV Süd hat die wichtigsten Änderungen auch in einem Video zusammengefasst. Den link dorthin finden Sie unten in der Infobox unter "Mehr im Netz".
A.Kappes